gespraechskreis

 

 

 

 

hearing am 06.06.11 im bundestag

thema sanktionierungen und §31

 

 

am 06.06.11 fand im bundestag eine öffentliche anhörung statt.

es ging um abschaffung von sanktionen

im zweiten buch sozialgesetzbuch

und leistungseinschränkung im zwölften buch sozialgesetzbuch

 

in kurz: es ging um abschaffung von sanktionierungsmaßnahmen.

vornean der markante §31 sgb2

 

ein deligierter des aktionsbündnisses potsdamergegenhartz nahm als beobachter am hearing teil, um vorort die beriebene politik beurteilen zu können, damit diese beurteilung vielen genossen und allem voran den genossen der sbb zukomme.

 

das hearing, so muss vorweg bemerkt werden, war nicht irgendein beliebiges hearing, sondern eines, dass direkt die hartzgesetze betrifft

mehr noch: es betrifft einen ganz besonders wesentlichen teil der gesetze.

deshalb kann es den genossen des hartzwiderstandes nicht egal sein, was dort vorgetragen wurde.

 

die genossen des hartzwiderstandes sehen ihre arbeit durchaus nicht engstirnig.

und einjeder weiß, dass wir eine schöne welt hätten, wenn es tatsächlich nur hartzprobleme gäbe.

aber so ist es nicht.

der gesamte kapitalismus mit seiner ausbeutementalität steht am pranger.

die zerstörung der erde steht am pranger, wenn erde, wasser, luft vergiftet und vernichtet werden.

man kann sich nicht um alles kümmern und hat auch nicht die mittel und die macht dazu.

deshalb mögen sich die genossen des widerstandes, die vor inzwischen vielen jahren mit der einführung von hartz auf die straßen getrieben wurden, auf den kern ihres ausganges besinnen: agenda2010 und hartz4.

die genossen mögen nicht locker lassen und das ziel, für gerechtigkeit zu kämpfen, nicht aus den augen lassen.

das ziel bleibt somit unbeirrt im fadenkreuz!

 

und deshalb ist es auch notwendig, dass die genossen in ihrem kampf gegen ungerechtigkeit wissen, was an der front gespielt wird.

die frontlinie verlief am 06.06.11 durch den bundestag hindurch, dort wo das hearing stattfand.

 

das hearing fand statt im bundestag, und zwar im marie-elisabeth-lüders-haus.

das sei zusätzlich aus technischen gründen heraus genannt.

es befindet sich im kanzlergebäudekomplex und und bietet vom großen sitzungssaal aus blick auf die spree.

der sitzungssaal hat zwei bereiche: einen unten und einen  oben.

unten sitzen die teilnehmer und oben das öffentliche publikum.

der beobachter, der nun für die genossen die informationen zusammenträgt, saß als zuschauer oben auf der tribüne mit blick nach unten zu den teilnehmern.

 

der beobachter konnte von seiner tribüne aus leider nicht in alle detaills einblicken – deshalb die kurze beschreibung der räumlichkeiten.

der großteil der schilder auf den tischen vor ihren kandidaten aufgestellt, welche die deligierten kenntlich machten, waren ohne fernglas nicht erkennbar.

der beobachter konnte nicht genau ermitteln, wer in welcher funktion und wie auf welche weise geladen, dort saß und das wort hatte.

es waren bereiche auszumachen, solche wo die parteien ansässig waren und solche wo die deligierten vertreten waren.

 

auffallend war, dass die befragung von den parteien ausging, währenddessen die deligierten die antworten gaben.

die deligierten waren etwa:

deutscher gewerkschaftsbund

bundesvereinigung der deutschen arbeitgeberverbände

institut für arbeitsmarktforschung und berufsforschung

deutscher verein für öffentlich und private fürsorge ev

diakonisches werk der ekd ev

deutscher richterbund

usw usw...

 

warum jene es ausgerechnet waren, denen man das wort gab und nicht die betroffenen selbst, das gibt aufschluss über das gerechtigkeitsverständniss hier zu lande.

die auswahl der deligierten ist ohnedies erklärungsbedüfrtig.

die aussagen der deligierten ergaben denn am ende auch einen undifferzierten homogenen einheitskonsens wider.

 

ein einziger deligierter muss jedoch unbedingt aus dem einheitsbrei hervorgehoben werden.

das ist herr prof. dr. lessenich.

er war mit abstand der einzige, der die probleme, die mit sanktionierungsmöglichkeiten zusammenhängen, anprangerte und verurteilte und mit ihnen scharf ins gericht ging.

immerhin, er ist nicht vom arbeitgeberverband oder gar von den jobcentern, er ist vielmehr vom

Institut für Soziologie

Arbeitsbereich Gesellschaftsvergleich

in diesem falle von der

Friedrich-Schiller-Universität Jena

seine aussagen waren zb:

dass der umut über androhung und anwendung von santionierungsmöglichkeiten längst eine bereite geselschaftliche bewegung ingang gesetzt hat.

dass der gesellschaftliche nerv sei getroffen sei.

dass die einhaltung von bürgerrechten und menschenwürde angemahnt werden müssen.

dass das soziale wertesystem infrage gestellt sei.

dass kaum darüber infomationen zv stünden, ob die praktizierten santionierungen überhaupt denn wirkten oder gar disfunktional wirkten.

dass untersucht zu werden habe, wie eine wohlhabende gesellschaft denn mit ihren schwächsten mitgliedern umgeht.

dass ein absenken des existenzminimums nicht verfassungskonform sein könne.

dass zu viele nicht ins arbeitrecht fallen, sondern nur ins armenrecht.

dass man an die un erinnern muss, die freiheit vor not und angst proklamiert.

dass seitens des staates vor materialler not geschützt zu werden hat und es zu keinet politisch produzierter angst kommen darf.

dass ein abschreckungsregime nicht zu rechtfertigen ist.

dass dadurch der kontakt gerade junger menschen zu ihrer behörde geblockt wird und so auf diese weise nicht zum einvernehmlichen zusammenarbeiten hinführen kann.

dass das sanktionierungssystem der gegenwart  den betroffenen bürgern unter generalverdacht stellt unwillig zu sein und ihm fehlverhalten unterstellt.

dass der bürger, selbst der ältere, erziehungsbedüftig sei.

existensminimum und bürgerrechte aber seien bedingungslos zu gewähren.

so weit zu prof lessenich, den man für sein couragiertes auftreten zu danken hat!

 

unter den deligierten waren auch vertreter der jobcenter.

zb ein herr norbert maul.

er ist irgendwie vom jobcenter, irgendwie leiter eines jobcenters, irgendwie in duisburg.

man konnte es eigentlich nicht in erfahrung bringen.

 

oder ein anderer unbekannter älterer, der plötzlich nur erklärte, er sei dafür nicht zuständig (kommentar dazu: wäre er doch besser zuhause geblieben!)

 

über 90 minuten hinweg gaben all diese deligierte auf befragung von parteientsandten (cdu/csu...spd...fdp...grüne...linkspartei) ihre stereotypen statements ab.

im wesentlichen bestätigten sie lediglich die santionierungsmöglichkeiten als geeignetes unverzichtbares mittel und stellten fest, dass kein handlungsbedarf entstünde.

es sei gut und richtig auf sanktionierungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können; denn es gäbe in der bevölkerung viele unwillige, denen man anders nicht beikommen könne.

es will scheinen, als hätten wir es in der bevölkerung, die zu einem nicht unerheblichen teil vom arbeitsmarkt wegrationalisiert worden sind, mit erziehungsbedürftigem unmündigem wahrscheinlicb lästigem klientel zu tun.

die einmütigkeit der deligierten untereinander war signifikant.

sie alle gaben fast ausnahmslos 90 minuten lang offenbar gelangweilt und vielleicht sogar angewidert statements ab: emotionslos, anteilnahmelos, geradezu apathisch.

 

jeder hat nun die möglichkeit, die 90 minunten über sich zu ergehen lassen, wenn er den nachfolgenden web-link klickt.

ja, es ist sehr ermüdend, da auch nur reinzuhören.

aber wer die zeit hat, der sollte es tun.

denn das sind die entscheidungsträger.

was diese menschen sagen, das hat auswirkung auf millionen betroffener bürger.

 

hier der web-link:

http://hoelderlin.blog.de/2011/06/07/streit-sanktionen-hartz-iv-bezieher-anhoerung-sgb-ii-sanktionen-06-06-2011-deutschen-bundestag-11278010/

klickt man ihn, dann erscheint die maßgebliche webseite, wo man den mitschnitt zu gesicht und zu gehör bekommt.

 

und auf der webseite angelangt, hat man dann möglichkeit dort zu klicken, wo geschrieben steht:

 

entweder oberhalb:

„Hier ein Ausschnitt mit dem Statements von Prof. Dr. Stephan Lessenich:“   (unbedingt empfehlenswert und bedauerlicherweise der einzige lichtblick  ca 9min)

 

oder unterhalb:

„Hier die Anhörung vom 06.06.2011 in voller Länge:“  (möglichst nicht außer acht lassen, wenn auch ermüdend)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es geschah in aller Stille

Dem Bürger wurden Teile der rechtlichen Beratungshilfemöglichkeit entzogen!

 

 

Recht haben und Recht kriegen ist, wie jeder weiß, zweierlei.

Es nützt wenig, wenn man Recht hat, es aber nicht bekommt.

Ein Betroffener befindet sich in einer wirklich misslichen Lage, wenn er außerstande ist, sein gutes Recht durchzusetzen, nur weil ihm die Mittel dazu fehlen, die in aller Regel vor allem finanzielle Mittel sind.

In unserem im GG festgeschriebeen Sozialstaat, so ist es zumindest angedacht, werden dem bedürftigen Bürger Mittel an die Hand gegeben, die ihn in die Lage versetzen, sich wehren zu können, um gegebenenfalles auch eigene Forderungen durchsetzen zu können.

 

Seit 2005 hat uns die ehemalige Schröderregierung jedoch eine Agendapolitik beschert, die allein vom Verfahren her völlig unausgegoren ist und zudem vieles andere an Ungerechtigkeiten bereithält.

Die Folge: Viele Menschen fühlen sich ins Unrecht gesetzt und klagen nun um ihr Recht.

Die Gerichte sind seit geraumer Zeit über alle Maßen belastet und kommen nicht mehr nach alle Rechtsfälle ordnungsgemäß abarbeiten zu können.

Oft geht in solchen Fällen einer Klage eine rechtliche Beratung voraus, weil Klagen immer Aufwand und viel Stress bedeutet.

Aber auch das benötigt Aufwendungen, die Geld kosten.

Das Ganze hat die Kosten immense nach oben getrieben.

Der Staat versucht deshalb Abhilfe zu schaffen und sucht nach Lösungen.

Inzwischen er hat sie gefunden, bedauerlicherweise nicht im Sinne der betroffenen und bedürftigen Bürger.

Den Banken nach der Finanzkrise hat er noch das Geld in Milliardenhöhe von allen Seiten reingeschoben; denn die Banken wurden als systemrelevant deklariert.

Davon kann der schaffende Bürger nur träumen, dass er zum System relevant dazugehören könnte.

Nein, dem Bürger wird, wenn oben Geld fehlt unten Geld entzogen, und das ist die Lösung.

Der Teufel wird mit Belzebub ausgetrieben.

 

Der Staat hat sich, wie man sieht, entschieden dem hilfesuchenden Bürgern das Geld zusammenzustreichen, indem er ihm den Weg zum Recht erheblich erschwert.

Der Staat hat diesen Weg in aller Stille beschritten, vermutlich um Proteste auszuschalten.

Es hat in der Öffentlichkeit über diesen Abbau von Rechten keine Aufklärung darüber stattgefunden.

Der Bürger wurde, wie so oft, wieder einmal übergangen und nicht mit einbezogen.

Es muss gefragt werden, ob der verbliebene Anteil Recht nicht mehr ist als nur eine Papierleiche.

Denn was nützt ein Recht, das auf dem Papier steht, das man jedoch nicht wahrnehmen kann, weil die Hürden zu hoch gesetzt wurden!

 

Derzeit gibt es ein Gesetzesentwurf des Bundesrates an den Bundestag

Betitelt ist der Gesetzesentwurf mit: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts"

Der Gesetzesentwurf enthält einen Begleitbrief mit der unlesbaren Unterschrift einer Amtsperson und dem knappen Text, man würde darum bitten, die Beschlussfassung herbeizuführen.

Eine Diskussion scheint nicht erwünscht zu sein.

Man möge die Gesetzeseingabe am Rande mal eben absegnen.

Der maßgeblichen Textvorlage ist zu entnehmen, dass man künftig drei Hürden zu nehmen hat, will man sein gutes Recht wahrnehmen.

Der Ratsuchende befindet sich unversehen in einer Bringschuld.

 

1) Die Bedürftigkeit muss glaubhaft gemacht werden.

Das heißt, man muss etwa neben dem umfangreichen Hartz4prozedere einmal mehr und zusätzlich nachweisen und belegen, dass man arm ist.

Man hat sich also durch den ganzen Wust von Papier erneut zu kämpfen.

 

2) Andere Möglichkeiten, zum Ziele kommen zu können, müssen ausgeschlossen werden können.

Das heißt: Es muss ausgeschlossen werden können, dass nicht Hilfe auch von anderer Seite zu erwarten wäre.

Ja, welche Seite könnte denn hier überhaupt gemeint sein, so fragt man sich.

Hilfe vom Pastor?

Anlaufstelle Verbraucherschutz?

Anlaufstelle Wohlfahrtsverbände?

Oder Aldi und Penny?

Und wie stelle man sich das überhaupt vor?

Man sucht solche Anlaufstellen auf und lässt sich bei Aldi an der Kasse unentgeltlich bescheinigen, dass die nicht helfen können?

Ist das überhaupt sicher, dass die das unentgeltlich bescheinigen wollten?

Und alles nur, weil der Staat Knebelpapier in der Hand halten will.

 

3) Dieser Gesichtspunkt ist neu und ganz besonders pikant.

  "Mutwilligkeit" muss ausgeschlossen werden!

Das heißt, jeder Ratsuchenden wird unter Generalverdacht gestellt, dass er nur nerven will und keine wirklichen Gründe hat, wenn er vorstellig wird.

Auch wird hierbei die Beweislast umgekehrt: Der Ratsuchende hat die Last zu tragen, indem er zusätzlich, wie so oft, in eine Bringschuld gesetzt wird.

 

Man erkennt leicht, was nicht alles erst geschehen muss, bis sich der Staat am Ende gemüßigt sehen könnte, zu helfen.

Die Hürden wurden hochgesetzt und die Beweislast wurde umgekehrt.

Der in Not geratene Bedürftige wird in Bringschuld gesetzt, an der er scheitern soll.

Er hat im Vorfelde viel Input für wenig Output zu leisten.

Aufwand und Erlös stehen in keinem Verhältnis zueinander.

 

Der bedürftige Ratsuchende wird im Vorfelde ausgehebelt.

Hier geht es, um es differenziert zu haben, nicht einmal um einen Rechtskampf, sondern wohlbemerkt nur um die Beratung im Vorfelde, die dem Betroffenen dazu verhelfen soll, sich selbst überhaupt erst einmal orten und positionieren zu können.

Ein Betroffener würde den beschwerlichen Weg, sich beraten lassen zu wollen, nun wohl erst dann beschreiten wollen, wenn eine unübersehbare Schwere des Falles vorliegt.

Aber auch diese angenommene Schwere des Rechtsfalles muss erst einmal erkannt werden - wofür eine Rechtsberatung abermals vonnöten wäre.

 

Wir erkennen bei diesen ungeheuerlichen Vorgängen einen Staat, der sich von seiner sozialen Verantwortung dem bürger gegenüber verabschiedet hat.

Ob sich das alles im Übereinklang mit dem Grundgesetz befindet, sieht man sich genötigt zu bezweifeln werden, wenn man feststellen muss, dass das Sozialstaatgebot nur ungenügend gewahrt bleibt.

Der Staat als Wolf im Schafspelz? - in unserem Falle der Staat mit dem GG unterm Arm?

Was wollte man diesem Verdacht entgegenhalten!

 

Gesetzesänderungen solcher Art fügen sich wie ein Baustein in eine dramatische Entwicklung ein, die ihren Fortgang seit spätestens 1998 nimmt.

 

Wie war das doch im Jahre 1998 nach Christi?

 

Hoppla! Jetzt kommen wir; denn "Wir sind die Neue Mitte".

Die Mitte schien durch die CDU nicht mehr besetzt gewesen zu sein - denn jetzt plötzlich gab es die noch "mittigere" SPD, die allerdings ihre Identität beiläufig und unerkannt auf der Strecke ließ.

Im Gepäck hatte diese unglückbringende Partei die sogenannte Agenda2010, genannt auch Hartz4, Damit sollte Deutschland einen konsequenten neoliberalen Kurs fahren.

Dazu war es nötig, erst einmal den Sozialstaat an die  Wand zu fahren.

Zugleich hielt man das neoliberale System mit der hässlichen Fratze des Kapitalismus hoch.

Es wurde jahrelang Volkseigentum privatisiert und alles Tafelsiber verscherbelt.

Man trieb sich nur noch auf er Börse herum, um Geldwerte mit Luft aufzublasen.

Das geschah ungebremst, bis die Blase platzte.

Diese Politik, in der sich der Markt auf geheimnisvolle Weise selbst regulieren kann, hat Schaden über die schaffenden Bürger unseres Gemeinwesens gebracht und den sozialen Frieden gefährdet und nachhaltig geschädigt.

Schröder, der neoliberale Held, machte seinerzeit die Vorgaben und die braven Parteisoldaten nickten alles gewissenlos ab.

Auch jetzt finden wir weit und breit niemanden der niederkniet und Buße tut.

Auch jetzt unter CDU, und nicht nur davor, will Unkraut Weizen heißen.

Es ist also etwas faul im Staate D.

 

Vermutlich stehen wir Bürger unseres Landes in Wahrheit vor einem gänzlich anderen Problem:

Man sollte sich drauf einstellen: Es wird Zeit für einen ganzheitlichen Paradigmenwechsel!

Irgendwann kommt der Tag der Bundestagswahl, und wir alle sollten dann auf unser Erinnerungsvermögen setzen.

 

Bis dahin aber müssen wir zusehen, wie wir an unser gutes Recht kommen!

Hilfe haben wir nicht zu erwarten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Suhl

 

Soziales Arbeitsrecht – ein Entwurf aus linker Perspektive
Dr. Steffen Hultsch
M. Sch.


Am 17. November fand im Hotel Thüringen in Suhl eine Podiumsdiskussion mit Unterstützung der Rosa-Luxemburg-Stiftung zu dem Thema „Soziales Arbeitsrecht – ein Entwurf aus linker Perspektive“ mit namhaften Vertretern des Thüringischen Landtags, der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Thüringen, Mitarbeitern des Europaparlamente, des DGB Thüringen und der Einzelgewerkschaften statt.

Der Bundestagsabgeordnete Jens Petermann als Moderator dieser Veranstaltung hatte bereits in seiner ersten Rede vor dem Deutschen Bundestag am 11.11.2009 angesprochen, dass sich die Linksfraktion der Erarbeitung eines zeitgemäßen Arbeitsgesetzbuches in Erfüllung des Einigungsvertrages von 1990, Art. 30, Abs 1. widmen wird und noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf vorlegen wird.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Mindestbedingungen im Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertragsgesetz) liegt nun als ein Teil eines Arbeitsgesetzbuches vor.

Dieser Entwurf eines Arbeitvertragsgesetzes ist ein bedeutender erster Schritt, um das stark zersplitterte Arbeitsrecht einer Kodifizierung zuzuführen.
Missständen der heutigen arbeitsmarktpolitischen Situation, wie Bagatellkündigungen, Leiharbeit und prekären Beschäftigungsverhältnissen, muss mit einer gesetzlichen Regelung ein Riegel vorgeschoben werden. Jeder Beschäftigte in Deutschland, wenn nicht sogar in der gesamten Europäischen Union, muss für seine Arbeit einen existenzsichernden Mindestlohn erhalten.

Nach einem Grußwort von Gabi Zimmer, Delegationssprecherin der Linksfraktion des Europaparlaments, führte Thilo Janssen, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Europaparlament, aus, was innerhalb der Europäischen Union auf dem Gebiet des Sozialen Arbeitsrechts möglich ist.
Die Hauptaufgabe der Europäischen Union ist die Regelung des europäischen Binnenmarkts, der Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon. Das Grünbuch „Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ ist derzeit das Standartwerk der Europäischen Union zum Arbeitsrecht.
Einer europaweiten Einführung neuer, sozialer, arbeitsrechtlicher Mindeststandards stehen die Gesetzgebungen der 27 Mitgliedsstaaten entgegen. Und doch besteht die Möglichkeit einer Einflussnahme durch die Erstellung neuer Richtlinien zum Arbeitsschutz, zur Arbeitszeit und Insolvenz. Zwar widerspricht auch die europaweite Einführung eines Mindestlohns einzelnen Verfassungen der Mitgliedsländer, doch wäre eine Verordnung eines europaweit gültigen Mindesteinkommens durchaus möglich. Im Vordergrund der Arbeit der Linksfraktion der Europäischen Union steht der Grundsatz: „Soziale Grundrechte vor wirtschaftlicher Freiheit“ und in diesem Sinne wird die Aufnahme sozialen Fortschritts im Arbeitsrecht besonders mit Hilfe der OMK (offene Methode der Koordinierung) gezielt in die Grundrechtsdiskussion eingebracht.
Besorgniserregend ist der derzeitige Sozialabbau in Deutschland, der eine Schwächung der Gewerkschaften und eine Senkung arbeitsrechtlicher Mindeststandards in ganz Europa nach sich zieht.

Dr. Steffen Hultsch, Mitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung und Koordinator der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeitsgesetzbuch der Partei DIE LINKE und des Gesprächskreises Arbeitsrecht / Arbeit und ihre nationalen und europäischen Rahmenbedingungen/ Projekt Arbeitsgesetzbuch der Rosa-Luxemburg-Stiftung war seinerzeit Mitautor des Arbeitsgesetzbuches der DDR. Während seiner Tätigkeit als Hochschuldozent für Arbeitsrecht setzte er sich besonders mit dem bürgerlichen Recht auseinander. Als Landesvorsitzender der WASG ergriff er bereits 2005 die Initiative zur Kodifizierung des Arbeitsrechts und begann seine Arbeit in der Arbeitsgemeinschaft Solidarische Ökonomie, dann gründete er 2008 die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeitsgesetzbuch. Der Gesprächskreis Arbeitsrecht unter der besonderen Schirmherrschaft des Vorsitzenden der Rosa-Luxemburg-Stiftung Heinz Vietze begann im Frühjahr 2010 seine Arbeit.
Aus der mehr als 100jährigen Geschichte der gescheiterten Versuche der Kodifikation des Arbeitsrechts sowie der Verpflichtung aus dem Einigungsvertrag von 1990 leitet sich die Notwendigkeit der Schaffung eines modernen sozialen Arbeitsrechts ab. Das Recht auf Arbeit sowie das Recht auf politisch begründeten Streit muss verfassungsmäßig festgeschrieben werden. Die unendliche Vielfalt an Einzelregelungen im derzeit gültigen Arbeitrecht muss abgeschafft werden. Die Arbeitsgerichtsbarkeit muss eindeutig sein und darf nicht mangels gesetzlicher Regelungen der richterlichen Auslegung untergeordnet werden.
Ein soziales Arbeitrechts soll ganz besonders ein Arbeitnehmerschutzrecht sein, dass auf den Leitprinzipien von Solidarität, Gerechtigkeit, Freiheit und Gleichheit aufbaut, das schuldrechtliche Austauschverhältnis abschafft, die Arbeitnehmerhaftung einschränkt, das Arbeitskampfrecht regelt und dem Arbeitsrechtsverhältnisse zugrunde liegen. Lohnforderungen der Beschäftigten müssen in Insolvenzverfahren Vorrang haben, Tarifbindungen sollen unbedingt eingehalten werden, Leiharbeit soll verboten werden. Diese Forderungen stehen denen entgegen, die die Professoren Henssler und Preis der Berthelsmann-Stiftung in ihrem Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetz vorschlagen, denn diesem liegt die Flexibilisierung und somit die Aufweichung von Arbeitnehmerschutzrechten zugrunde.
Ein modernes soziales Arbeitsgesetzbuch muss jede Art von Erwerbseinkommen berücksichtigen und allen Beschäftigten einklagbare Grundrechte sichern.

Ina Leukefeld, Arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringischen Landtag begrüßte ausdrücklich den vorliegenden Gesetzesentwurf. Die hohe Zahl an prekären Beschäftigungsverhältnissen, die mittlerweile die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse in Thüringen betrifft, und die durch die Arbeitsmarktpolitik der neoliberalen Bundesregierung erst möglich wurde, verlangt nach Alternativen.
Die Thüringer Linke hat in Antwort auf die am 20.10.2010 beschlossene Hartz-IV-Reform die Landesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, Erwerbslose und prekär Beschäftigte gegründet, da in Thüringen über 60.000 Beschäftigte trotz Erwerbstätigkeit Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind.
Die Leitprinzipien der thüringischen Linken sind: Arbeitsplätze durch sozial-ökologischen Umbau schaffen, Arbeit finanzieren statt Arbeitslosigkeit und Arbeit und Bildung zu fördern, Tariflöhne sollen ohne Ausnahme gezahlt werden, ein Mindestlohn ist unumgänglich, die Generation Praktikum muss Aussicht auf einen festen Arbeitsplatz haben.

Renate Licht, Vorsitzende des DGB Thüringen, trat für die Stärkung der Arbeitnehmerrechte durch sicherere Verträge ein. Die Zahl der „Normalarbeitsverhältnisse“ ist stark abnehmend. Derzeit sind in Thüringen 80% der Neueinstellungen Leiharbeitsverhältnisse mit einer Laufzeit von 3 Monaten. Dem DGB ist es nun erstmalig gelungen den Equal Pay in der Stahlindustrie für Leiharbeiter zu vereinbaren. Oft ist es den Gewerkschaften und Betriebsräten aber nicht möglich für diese eine effektive Lobby zu bilden. Auch gegen unfreiwillige Teilzeit und das Ausufern von Praktika muss ein gesetzliches Gegenmittel gefunden werden. Nur 35 % der Beschäftigungsverhältnisse in Thüringen unterliegen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, daher müssen gerade diejenigen Wirtschaftszweige in denen besonders oft prekäre Beschäftigungsverhältnisse vorkommen, durch gesetzliche Regelungen abgedeckt werden, denn nur so können Reallohnverlust, Kinder- und Altersarmut und das Auftreten von „Aufstockern“ verhindert werden. Die sogenannten 1-Euro-Jobs sowie die ab dem kommenden Jahr von den Arbeitsagenturen angebotene Bürgerarbeit müssen abgeschafft werden, da sie den Niedriglohnsektor noch ausweiten und prekäre Beschäftigungsverhältnisse von Staatswegen fördern.
Zum Entwurf des Arbeitsvertragsgesetzes bemerkte Renate Licht, dass die Zielstellungen noch deutlicher in einer Präambel dargestellt werden sollten. Gegner dieses Entwurfs sieht sie vor allen bei der CDU, der CDA (Christlich demokratische Arbeitnehmerschaft) und der FDP, aber mit diesem linken Entwurf kann nun die arbeitsrechtliche Streitdiskussion in eine andere, alternative Richtung gelenkt werden.

Auf diese Ausführungen folgte eine angeregte Diskussion, an deren Anfang Bodo Ramelow das Wort ergriff und die Notwendigkeit eines modernen und sozialen Arbeitsvertragsgesetzes nochmals betonte. Einen besonderen Regelungsbedarf sieht er bei der Festschreibung des Rechts auf Arbeit in der Verfassung, einer Vermittlungspflicht der Arbeitsagenturen für Arbeitslose innerhalb der ersten 6 Monate der Arbeitslosigkeit, den Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung und die Abschaffung von 1-Euro-Jobs.

Im Laufe der Diskussion gab es Wortmeldungen von Vertretern der IG Metall Thüringen, des Landesarbeitsgerichts Thüringen, des Arbeitsgerichts Gera und anderen Teilnehmern der Veranstaltung.

Grundsätzlich wurden die Klarheit der Grundregeln, die Kompromissfähigkeit des Gesetzesentwurfs, das Recht auf Arbeit, die Abschaffung der 1-Euro-Jobs, der Kündigungsschutz und das kollektive Arbeitsrecht angesprochen.

Das Grundanliegen einer einheitlichen Kodifikation des Arbeitsrechts wurde von allen Teilnehmern nachhaltig begrüßt. Die Podiumsdiskussion ist der Beginn einer umfassenden gesellschaftlichen Diskussion, die hoffentlich bald zur Verabschiedung eines Arbeitsvertragsgesetzes führen kann.

Den Entwurf des Gesetzes zur Regelung der Mindestbedingungen im Arbeitsverhältnis - Arbeitsvertragsgesetz finden Sie unter www.arbeitsgesetzbuch-ag.de.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




KOLBERG

 

 

 



Einladung

des Gesprächskreises Arbeitsrecht/Arbeit und ihre
nationalen und europäischen Rahmenbedingungen

(Projekt „Arbeitsgesetzbuch“ der Rosa Luxemburg Stiftung)


Internationale Konferenz

zum Thema

„Braucht Europa einheitliche
arbeitsrechtliche
Mindeststandards?“

16./18.April 2010
Kolberg/Heidesee

Rosa Luxemburg-Stiftung
Europäische Linke der Regionen






Liebe Genossinnen, Liebe Genossen,
Liebe Mitstreiterinnen, Liebe Mitstreiter,

wir laden Sie/Euch herzlich zu unserer Internationalen Konferenz zum Thema

„Brauchen wir ein europäisches Arbeitsgesetzbuch?“

ein, die am 16.04.2010 – 18.04.2010 im Europahaus Kolberg,
Bergstr. 23, 15754 Heidesee, OT Kolberg stattfindet.

Die Europäische linke Politik braucht ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch.
Wir brauchen Visionen von der Einhaltung von Menschenrechten!
Soziale einheitliche Standards sind Voraussetzung für einen Transfer der arbeitenden Bevölkerung in
der EU und deren Mitbestimmung.

Mitbestimmung braucht Gleichstellung – Gleichstellung ohne die Länderübergreifende
Gesetzgebung gibt es nicht

Wir freuen uns, dass Genossen aus Brandenburg, Tschechien, Spanien, Frankreich, Polen und Italien
über ihre bisherigen Erfahrungen und Vorstellungen sprechen werden.
Im Mittelpunkt unserer Konferenz stehen Fragen der Beschäftigungspolitik, des Mindestlohns, die
Überwindung der Altersarmut, die Chancengleichheit in der Bildung und Ausbildung, die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Demokratisierung in der Europapolitik.
Wir erwarten viele interessante Gespräche, Informationen und Anregungen für unsere weitere
Arbeit für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch.

Mit solidarischen Grüßen







Dr. Detlef Nakath Dr. Steffen Hultsch
Geschäftsführer der Leiter des Gesprächskreises
Rosa-Luxemburg-Stiftung Arbeitsrecht/Arbeit der
Brandenburg e.V. Rosa-Luxemburg-Stiftung


Zeitplan: 17.04.2010


9.00 Uhr Begrüßung aller Teilnehmenden und Grußworte an die Konferenz

9.10 Uhr Warum brauchen wir ein europäisches Arbeitsgesetzbuch?
Dr. Steffen Hultsch, Rechtsanwalt

9.30 Uhr Strategien zur Analyse der bestehenden Arbeitsrechtlichen Regelungen
Hans-Joachim Börner, Ökonom

9.50 Uhr Die Arbeit im Transformationsprozess Europas
Georg C. Goy, Betriebswirtschaftler

10.20 Uhr Kaffeepause

10.45 Uhr Diskussion
Dazu dienen auch die folgenden Diskussionsbeiträge, aus Deutschland
und Diskussionsbeiträge aus den verschiedenen europäischen Staaten:
- Arbeitsmarktsituation in den einzelnen Ländern
Prekäre Arbeitsverhältnisse
- Mindestlohn in den einzelnen Bereichen
Individuelle Bewältigungsstrategien
- Bildung und Ausbildung
- Grundrechte der Arbeitenden

13.00 Uhr Mittagspause

14.00 Uhr Aussprache in Arbeitsgruppen

17.00 Uhr Zusammenfassen der Diskussionen

19.00 Uhr Abendessen

20.00 Uhr Gemeinsame Abendveranstaltung



18.04.2010


9.00 Uhr Gemeinsame Europäische arbeitsrechtliche Richtlinien verändern die
europäische Politik
Zusammenfassung der Erkenntnisse dieses Tages
Überlegungen und Festlegungen über Mindeststandards

12.00 Uhr Ende des 2. Tages









































An die
TeilnehmerInnen der
Internationalen Konferenz
„Braucht Europa einheitliche
arbeitsrechtliche Mindeststandards?“

Berlin, 8. Mai 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße Sie herzlich auf unserer Internationalen Konferenz zum Thema
„Brauchen wir ein europäisches Arbeitsgesetzbuch?“.
Die Geschichte der untauglichen Versuche, das bürgerliche Arbeitsrecht in
Deutschland einheitlich zu regeln, lässt sich bis in das Jahr 1896 – der
Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zurück verfolgen.
Nachdem wir die dringende Notwendigkeit eines einheitlichen deutschen
Arbeitsgesetzbuches erkannt haben und nunmehr gemeinsam mit der
„Arbeitsgemeinschaft Arbeitsgesetzbuch“ und des „Gesprächskreises Arbeitsrecht“
der Rosa-Luxemburg-Stiftung mit Hochdruck an einem Entwurf arbeiten, ist es an der
Zeit, einen Schritt weiter zu denken und die Frage nach der Notwendigkeit eines
europäischen Arbeitsgesetzbuches zu stellen, zumal die Arbeitsgesetzbücher vieler
europäischer Nachbarstaaten bereits Vorbildwirkung entfalten.
Bei der Arbeitsgesetzgebung der Mitgliedstaaten besteht eine enge
Wechselbeziehung zwischen nationalem und EU-Recht.
Als aktuelles und prominentes Bespiel für diese Wechselwirkung ist die
Entscheidung der Großen Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom
19. Januar 2010 anzuführen. Der EUGH stellte bekanntlich fest, dass die Regelung
im deutschen Arbeitsrecht, wonach vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegende
Beschäftigungszeiten der Beschäftigten bei der Berechnung der Kündigungsfristen
nicht berücksichtigt werden, gegen das Unionsrecht, insbesondere das Verbot der
Ungleichbehandlung wegen des Alters verstößt.
Vor diesem Hintergrund und auf Grund der zahlreichen Richtlinien der EU ist eine
Zusammenarbeit schon in der Entstehungsphase unverzichtbar.
Zudem existiert bereits eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Richtlinien der
Europäischen Union, die für die Beschäftigten erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Hier ist es unsere Aufgabe, Strategien zu entwickeln, um der europäischen Politik
den richtigen Weg aufzuzeigen. Die Definition von Mindeststandards halte ich dabei
für dringend erforderlich.
Um die Arbeitsverhältnisse in Europa einheitlich und gerecht zu gestalten, sind
europäische Rahmenregelungen wie zum Beispiel ein Mindestlohn, der Schutz vor
prekären Arbeitsverhältnissen, gerechte Arbeitszeitregelungen, eine Begrenzung von
Leiharbeit und befristeten Arbeitsverhältnissen, sowie eine Absicherung von
Teilzeitarbeit erforderlich.
Seien Sie sich Ihrer gestaltenden Rolle bewusst – denn auch in der Europäischen
Union sind ein Recht auf Arbeit und soziale Sicherheit für die Bürgerinnen und
Bürger unerlässlich.
Die Herstellung sozialer Gerechtigkeit und die Weiterentwicklung des europäischen
Sozialstaatsmodells sind essentiell für die gemeinsame europäische Zukunft.

Ich wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine produktive Konferenz mit
aktivem Gedankenaustausch, neuen Erfahrungen und einem europäischen Ergebnis
im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Mit solidarischen Grüßen,
Ihr Jens Petermann

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Jens Petermann
Mitglied des Deutschen Bundestages

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?
Jens Petermann
Mitglied des Deutschen Bundestages

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Unter den Linden 50
Raum 3092
??(030) 227 – 70726
? (030) 227 – 76726
?jens.petermann@bundestag.de

Bürgerbüro
98617 Meiningen
Nonnenplan 7

? 03693-880179
? 03693-880236
?jens.petermann@wk.
bundestag.de

Jens Petermann, MdB · Platz der Republik 1 · 11011 Berlin









































Redebeitrag von Dipl.-Volkswirt H.-J.Börner
anlässlich der Tagung der EL der Regionen am 17.04.2010 in Kolberg (Brandenburg)

„Strategien zur Analyse der bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen“

Das Vorhaben durch Neukodifikation deutschen Arbeitsrechts ein einheitliches
Arbeitsgesetzbuch (AGB) zu schaffen, um damit anderen europäischen Ländern eine
Anregung zu geben, mit gleicher Zielsetzung zu einer Konformität europäischen
Arbeitsrechts beizutragen, hatten wir schon mit unserem Beitrag zum Wahlprogramm der
Partei DIE LINKE angekündigt..
Wir, die AG Arbeitsgesetzbuch, schrieben damals: „Die im Grundgesetz als Staatsgebot
allgemein formulierten Menschenrechte sollen für alle Mitglieder der Gesellschaft als „Recht
auf Arbeit“ und „Recht auf Soziale Sicherheit“ rechtsverbindlich verankert werden. Dazu
gehört auch das Recht auf politischen Streik. Die für uns untrennbar miteinander
verbundenen Abwehr-, Schutz- und Förderungsaspekte zur Umsetzung der
Menschenrechte sind einklagbar in Arbeits- und Sozialgesetzbüchern zu kodifizieren“

Der europäische Ansatz unserer Begründung entstand unserem Erstaunen über die in
2008/2009 praktizierte Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs, als dieser in einer
Reihe von Rechtsprechungen, wie dem berühmten „Rüfert-Urteil“, die Rechte der
Arbeitgeber über die Menschenrechte von Arbeitnehmern stellte.

Unseren Ansatz hat nunmehr die Rosa-Luxemburg-Stiftung aufgegriffen und uns den
Auftrag erteilt, mit unsere Arbeit für ein einheitliches europäisches Arbeitsrecht beizutragen.

Betrachte ich in diesem Kontext, dass mir heute zugedachten Thema „Strategien zur
Analyse der bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen“, bitte ich um Verständnis, dass
ich von einer herkömmlichen Analyse – die ob ihrer Mathematiklastigkeit ohnehin
langweilen dürfte, etwas abweiche.
Ich denke, da hilft es wenig arbeitsökonomische Faktoren der Mainstreet-Ökonomie, wie
vielleicht das Okunische Gesetz oder das Say`sche Theorem zu begründen und mittels
Korrelationsanalysen nachweisen zu wollen, wie mancher vielleicht dem Thema meines
Referats entnehmen würde.

Nein die Instrumente aktueller Krisenbewältigungsstrategie sind simpel und zugleich
besorgniserregend. Richtiger als neoliberale Wirtschaftsweisheit wäre ein Ausflug zu Karl
Marx, denn „die allgemeine Tendenz der kapitalistischen Produktion ist, den kapitalistischen
Lohnstandard nicht zu heben, sondern zu senken oder den Wert der Arbeit bis zu seiner
Minimalgrenze zu drücken“.
So referierte er bereits 1865 vor dem Generalrat der I. Internationale in London. Und
geändert hat sich daran nur, dass vielerorts der Wert der Arbeit bereits unter seinen Wert
gedrückt wird, denn nicht Angebot und Nachfrage bestimmen den Wert der Ware
Arbeitskraft, sondern die Kosten ihrer eigenen Reproduktion.
Diese Rolle soll nun die Gesellschaft übernehmen, indem sie die Arbeitskosten
subventioniert und damit unter ihren Wert verbilligt. Übrigens, das unter dem Jubel
deutscher Spitzengewerkschafter, worüber noch zu reden sein wird.

Ja, die deutsche Wirtschaft hat aus der Krise gelernt – und macht weiter wie bisher!
Die Kosten erneuten Finanzmarktbooms werden vergesellschaftet., die Gewinne
privatisiert.. Die Haftung übernehmen die Nationalstaaten mit ihren Haushalten in
unbegrenzter Verschuldung und die freigesetzten, nicht benötigten Arbeitskräfte mit
Aufgabe ihrer Existenz. Überschulden sich diese, nicht schlimm! Die Kosten tragen dann
die vergesellschafteten Badbanks. Also wieder wir alle. Und so immer weiter - bis zur
nächsten Krise.
Zur Vergesellschaftung der privaten Arbeitskosten, d.h. des Großanteils von Lohn- und
Sozialkosten haben sich die Deutschen Arbeitgeber etwas Wunderbares einfallen lassen.
Die Kurzarbeit!. Waren zwischen Oktober 2007 und Februar 2008 62.800 Arbeitsplätze
davon betroffen, berichtete das Handelsblatt am 04.03.2010 „Die Zahl der Kurzarbeiter in
Deutschland steigt in den kommenden Monaten womöglich noch drastiger als bisher
vermutet. Allein im Februar haben Unternehmen für gut 700.000 Arbeitnehmer Kurzarbeit
beantragt. . . .Damit ist ihr Zahl doppelt so hoch, wie noch im Januar und Dezember 2009.“
Was der DGB davon hält, erfuhren wir vorgestern, am 15.04.10 in Focus Online vom DGB-
Vorstandsmitglied Anneliese Buntenbach:
Sie würde die Verlängerung der Sonderregelungen für Kurzarbeit sehr begrüßen, so
Fucus. Die Kosten für Kurzarbeit lägen in diesem Jahr bei knapp 3 Mrd. €. Dem stünden
Einsparungen beim Arbeitslosengeld gegenüber. „300.000 Arbeitslose würden zum
Beispiel rechnerisch 4,5 Mrd. € Kosten“ sagte die Gewerkschafterin. Die Unernehmen
müssten dann nur 20 % der Personalkosten aus eigener Kraft stemmen, die durch
Kurzarbeit nicht ausgeglichen würden. „Andererseits gewinnen die Firmen eine enorme
Flexibilität, so dass sich auch für sie ein Teil der Kosten wieder einspielt, weil sie Aufträge
schneller abarbeiten können“, argumentierte Buntenbach. „Fachkräfte bleiben an Bord, es
entstehen keine Kosten für Entlassung und später für Neueinstellung und Einarbeitung.“

Lassen wir außen vor, wie der von Kurzarbeit oder sonstigen befristeten Beschäftigungen
Betroffene, das sind gegenwärtig mehr als 2,7 Mio. Beschäftigte – von Kurzarbeit per
Ultimo halten?
Der Zweck der Kurzarbeit ist offensichtlich: Zum einen sollen Arbeitskämpfe verhindert und
Gewerkschaften an Regierungspolitik durch deren Finanzierung von Kurzarbeit gebunden
werden. Zum anderen werden Arbeitskosten der privaten Arbeitgeber vergesellschaftet
und die deutsche Exportwirtschaft insbesondere innerhalb der Eurozone begünstigt..
Es werden Wettbewerbsvorteile für deutsche Unternehmen geschaffen, zu Lasten ihrer an
den Euro gebundenen ausländischen europäischen Unternehmen.

Es lässt sich auch anders ausdrücken: Gewerkschaften und Betriebsräte werden gekauft,
um die Zeche der Krise die Arbeitnehmer im In- und europäischen Ausland zahlen zu
lassen. Also, Griechen, Italiener, Spanier Franzosen und alle die, die in der Vergangenheit
Lohwachstum zu verzeichnen hatten und die Arbeitnehmerrechte besser als in
Deutschland achteten, haben jetzt zu zahlen. Sollen die im Ausland, wie z.B. Opel in
Antwerpen, doch dicht machen. Was kümmert es Frau Buntenbach oder den DGB?

Aber nicht nur in Sachen Kostenauslagerung hat man aus der Krise gelernt..
Das Rezept des „Weiter wie bisher“ lautet vollständig „Weiter wie bisher – bei intensiver
verdichteter Arbeitszeit und deren Ausdehnung über die bezahlte Zeit hinaus!

Es geht also nicht mehr darum relativen Mehrwert zu schöpfen, sondern um absoluten!
Und den bitte im Turbogang! Durch mit Steuergelder finanzieren Lohnkosten. Durch
schlecht oder gar nicht bezahlte Überstunden, trotz Zeitarbeit.. Denn Zeitarbeit kommt in
zwei Formen vor:
a) als zeitlich beschränkter Arbeitsvertrag (Übergangszeit)
b) als ein zeitlich nicht begrenzter Vertrag für Kurzarbeit mit unbegrenzten variablen
Überstunden.
Und bei „geleisteten Überstunden spricht die Statistik für sich! In der Bundesrepublik
werden von Seiten der AN offiziell jährlich ca. 1,7 Mrd. Überstunden geleistet. Die
Grauzone nicht registrierter Überstunden liegt dagegen noch viel höher.“ 1)

Dazu berichtet der Kölner Stadtanzeiger am 04.03.10: „Wer mehr arbeitet, verdient nicht
immer automatisch mehr Geld. Der Arbeitsvertrag kann sowohl dafür sorgen, dass
eigentliche Überstunden gar keine sind und dass ein Freizeitausgleich nicht vorgesehen ist.
Häufig ist die Mehrarbeit inklusive.“
Auch dort, wo keine betriebliche Notwendigkeit vorliegt, wird von der Belegschaft
unbezahlte Mehrarbeit verlangt.. So will KAUFHOF nach Helmut Born, Betriebsrat bei
Kaufhof in Düsseldorf eine unbezahlte Verlängerung der Wochenarbeitszeit von jetzt 37,5
auf 42 Stunden durchsetzen. 2)
Also pro Beschäftigten 4,5 h pro Woche mehr. Im Jahr ergebe sich daraus 234 Stunden
pro Beschäftigten. Da nehmen sich die 50 min, die das DIW als durchschnittliche
unbezahlte Arbeitszeit pro Arbeitnehmer 2008 für Deutschland ausweist, außerordentlich
bescheiden aus. Um die volkswirtschaftliche Bedeutung der privaten Aneignung
unbezahlter Überstundentätigkeit zu verdeutlichen, hat Jörn Boewe diese Angaben
genutzt und mit dem Zeitverlust ungenutzten Urlaubs hochgerechnet, um 60 Stunden pro
Jahr pro Beschäftigten als geleistete, unbezahlte Arbeitszeit festzustellen.
Bei einer Bruttowertschöpfung von 42,50 €/h ergibt sich bezogen auf die
durchschnittliche Jahresarbeitszeit eine Bruttowertschöpfung von 2.550 €/Beschäftigten.
Bei 35,9 Mio. Beschäftigten in Deutschland entsteht für die Volkswirtschaft ein Schaden von
91,5 Mrd. € aus unbezahlter, privat angeeigneter Mehrarbeit..3)
Der allgemeine Trend die unbezahlte Mehrarbeit, wie im Falle KAUFHOF, auszuweiten lässt
vermuten, dass der absolute Mehrwert aus Aneignung unbezahlter Mehrarbeit in
Deutschland weit mehr als 100 Mrd. € beträgt.

Zur Ausweitung unbezahlter Arbeit gesellt sich die verschärfte Ausbeutung lebendiger
Arbeit durch die Nichtanerkennung technologisch bedingter Ausfallzeiten, die Streichung
von Hilfszeiten, von Erholungspausen in der bezahlten Arbeitszeit, dem Streichen von
Gratifikationen und betrieblichen Vergünstigungen und durch Kosteneinsparungen bei
Nebenkosten wie Arbeitsschutz, Berufskleidung u.a..

So werden auf der einen Seite werden Hunderte von Milliarden Euro durch verstärkte
Ausbeutung privat eingestrichen und gleichzeitig eine ungeheure Neuverschuldung des
Bundeshaushaltes in Kauf genommen. Man muss sich fragen wer die Zeche bezahlen soll?

Es gehört leider wenig Fantasie dazu, zu vermuten, dass das an erster Stelle wohl
Ausgaben im Bundeshaushalt sein werden, die zusammengestrichen werden sollen. Und
da davon der Schuldendienst bisheriger Staatsschulden an die Gläubiger genau so wenig
davon betroffen sein wird, wie die exorbitant gewachsenen Rüstungsausgaben, wird das
wohl der Sozialhaushalt sein der zusammen gestrichen wird.
Also Arbeitslose, Hilfsbedürftige und soziale Projekte sollen weniger bekommen. Bildung
und Gesundheit und Kultur sollen auf der Strecke bleiben. Kommunen verelenden und
Rentner verarmen. Das ist der politische Wille des herrschenden Finanzkapitals.

Und unter solchen politischen Rahmenbedingungen wollen wir ein Arbeitsgesetzbuch
(AGB) ins Leben rufen, um Arbeit und soziale Gerechtigkeit schaffen zu können?
Wie soll das gehen?

Wir hatten das so begründet: „Nur das verfassungsrechtlich bestimmte Recht auf Arbeit
erweitert den Regelungsbereich geltenden Arbeitsrechts vom privatkapitalistischen
ungeregelten Arbeitsmarkt auf alle in einer Gesellschaft sozial gerecht zu vereinbarenden
Arbeitsverhältnisse. Damit erhält das Arbeitsrecht gestaltenden Charakter.
Bisher unzulässig oder gar nicht vereinbarte Schutz- und Förderrechtliche Bestimmungen .
. . könnten Regelungen finden, die durch Einzelvertragsbestimmungen oder
Einzelvereinbarungen nicht aufgehoben werden können. . .“4)
Die Rechte der Gewerkschaften und Betriebsräte bleiben dabei nicht nur unangetastet, sondern sollen dabei
Stärkung erhalten! Hemmnisse und nichtgreifende Bestimmungen aus kollektiven Mitbestimmungsrechte
sollen darin überwunden werden.
Z.B. sollen Leiharbeiter nicht nur gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten, sondern zudem, wie in Frankreich,
einen Zuschlag für ihre Mobilität erhalten. Die Betriebsräte sollen ein Vetorecht bei allen Neubeschäftigungen
erhalten. Im Falle von Betriebsverlagerungen, Ausgliederungen und Verschmelzungen sowie bei
Fremdbeteiligungen von Private Equity (PE) sollen im AGB die Mitbestimmungsrechte der Belegschaften auf
einen 2/3-Anteil erweitert werden.
„Mit einem Recht auf Arbeit würden die diskriminierenden menschenrechtswidrigen Hartz-
IV-Bestimmungen rechtsunwirksam werden. Arbeitswillige und arbeitsfähige ALG-II-
Empfänger hätten Rechtsanspruch auf Zuweisung von existenzsichernder Arbeit im
gesellschaftlichen Arbeitssektor oder in Unternehmen Solidarischer Ökonomie, die in ihrem
Eigentum alternativ zu privatkapitalistischen Rechtsformen Bestand haben sollen.
Über eine klare Abgrenzung von Arbeits- und Sozialrecht könnte für alle
Nichtarbeitsfähigen oder nicht in alternative Arbeitplätze vermittelbare Menschen, ein
Recht auf bedingungsloses Grundeinkommen eingeräumt werden.“5)

Um überhaupt Wirkung entfalten zu können, ist das Arbeitsrecht als selbstständiger und
gleichberechtigter Rechtszweig in einem AGB zu kodifizieren und einer einheitlichen
Gerichtsbarkeit zu unterwerfen die sich strikt vom Sozialrecht, dem Verwaltungs- und
Bürgerlichen Recht abgrenzt. Zusätzlich muss so reformiertes Arbeitsrecht durch
flankierendes Recht gestärkt werden. Dazu gehören das Sozialrecht, das Gesellschaftsrecht, das
Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Wirtschaftsstrafrecht und die Wirtschaftsförderung.
Das Sozialrecht schafft u.a. eine klare Abgrenzung im Regelungsbereich zum Arbeitsrecht bei der Förderung
sozial Bedürftiger und der Regelung für Sozialhilfe und garantiertem Mindesteinkommen.
Das Gesellschaftsrecht garantiert den durchgreifenden Regelungsbereich des AGB auf alle in Deutschland
ausgedehnte Rechtsformen ausländischem Gesellschaftsrechts bei Beschäftigungsverhältnissen von
Mitarbeitern. Ferner begünstigt es neue arbeitsplatzschaffende Formen gemeinschaftlichen Eigentums in
kleinteiligen regionalen Wirtschaftsbetrieben.
Das Verwaltungsrecht passt das Beamtenrecht dem Arbeitsrecht des AGB an.
Das Steuerrecht gewährt zur sozialen Absicherung von Existenzgründern, Freiberuflern und den Inhabern
von Kleinstbetrieben einen negativem Einkommenssteuersatz um bei zeitweiligen wirtschaftlichen Störungen
und Liquiditätsengpässen Insolvenzen und den Absturz in die Sozialhilfe zu verhindern. Ferner ist der Begriff
der Gemeinnützigkeit Beschäftigungsfördernd neu zu regeln.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist zu überarbeiten, so dass Strafrechtstatbestände für Arbeitnehmer wie für das
Management z.B. bei Missbrauch des Weisungsrechts, für illegale Überwachung, für Mobbing am
Arbeitsplatz u.a. erweitert, auf Arbeits-Unrecht angepasst und in das AGB eingegliedert.
In Bundes- und Landeshaushalt eingestellte Mittel zur Wirtschaftsförderung sind gleichberechtigt privaten
Unternehmen, wie für Unternehmen kollektiver Eigentumsformen, dem öffentlichen Sektor und für
arbeitsplatzschaffende Unternehmen der Solidarischen Ökonomie (neue Rechtsformen im Gesellschaftsrecht,
Abänderung der Begriffsbestimmung gemeinnütziger Unternehmen) zur Verfügung stehen, sofern sie
nachhaltige Arbeitsplätze nach AGB schaffen.

Da vollzeitbeschäftigte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in gesicherten
unbegrenzten Arbeitsverhältnisse zukünftig immer seltener werden wird deutlich, dass der
von uns vorgeschlagene Geltungsbereich arbeitsrechtlicher Regelungen nicht nur auf den
begrenzten Bereich Tarifpartnerschaftlicher Vereinbarungen beschränken bleiben kann.

Eine Trennung von Tarifvereinbarungen für Festangestellten in Unternehmerverbänden
organisierten Unternehmen von nicht organisierten Unternehmen und der Ausgrenzung
von Leih- und Wanderarbeitern aus diesen Tarifvereinbarungen und zudem unter dem
Druck konkurrierender „gelber Scheingewerkschaften“, stehende liberale Arbeitsmärkte
können heute keinen Anspruch auf nur annähernde Chancengleichheit im
Vertragsabschlussverfahren bei Arbeitsrechtsvereinbarungen mehr gewährleisten.

Heute geltendes Arbeitsrecht hebt gleiche Rechte auf oder ist für die Schwächsten
praktisch unüberschaubar und uneinklagbar geworden.

Wir wollen deshalb mit einem AGB 51,1 Mio. erwerbsfähiger Bevölkerung in Deutschland
Arbeitsrechtssicherheit zu geben6).Es geht um einen einklagbaren Rechtsanspruch für alle
Teilnehmer am Arbeitsmarkt.!
Für die Arbeitgeber soll Planungssicherheit durch motivierte Mitarbeiter, Kreativität und
sozialer Frieden am Arbeitsplatz gewährt werden.
Dem Erwerbsfähigen soll die freie Wahl überlassen bleiben, zu arbeiten, um sich seinen
notwendigen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbsarbeit selbst zu verdienen,
Selbstständig tätig werden zu können, einfach nicht zu arbeiten, sich schulisch
weiterzubilden oder Antrag auf Sozialhilfe zu stellen.
Diese Freiheit menschlicher Selbstbestimmtheit lässt gegenwärtiges Arbeitsrecht nicht mehr
zu. Deshalb müssen wir es ändern!

Progressives Arbeitsrecht soll menschliche Kreativität und Selbstverwirklichung im
Arbeitsprozess fördern. Der Mindestlohn soll nach unserer Überzeugung auf der
Grundlage unfassender Arbeitsrechtsbestimmungen im AGB branchenübergreifend und
einheitlich für alle Arbeitsverhältnisse festgeschrieben sein. Darüber hinausgehende
Vergütung der Arbeitsleistung soll im Rahmen maßgeblicher Flächentarifverträge in einer
bestimmten Bandbreite in kollektiver Mitbestimmung der Betriebsräte und unter Beachtung
der Rahmenbestimmungen des AGB zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei
vereinbart werden können. Die Mindestlöhne müssen für jede Arbeit das jeweilige
statistisch ermittelte Existenzminimum garantieren.
Bei einem gegenwärtig anerkannten Existenzminimum von 1.080 €,/Monat ließen sich auf
dieser Grundlage ein Mindestlohn errechnen, die auf eine gesetzlich verankerte monatliche
Mindest-Regelarbeitszeit (= Kurzarbeitszeit) von z.B. 25 h/Woche (IG-Metall Abschluss f. Kurzarbeit)
umgelegt werden könnte.
Der so ermittelte Stunden-Mindestlohn von 9,98 € ist für alle Branchen, für private
Arbeitgeber und für Beschäftigte im gesellschaftlichen Sektor (kommunale AG, Kirchen, Vereine,
Genossenschaften, Beschäftigte in Unternehmen der Solidarischen Ökonomie, in Tendenzbetrieben und
öffentlich-rechtlichen Unternehmen) anzuwenden.

Um diesen Mindestlohn zu garantieren, sollen Arbeitgeberrechtsansprüche des
gesellschaftlichen Sektors auf zeitweilige Lohnsubventionierung durch Umverteilungen aus
dem Bundeshaushalt nach Vorbild des Kommunal-Kombilohn geschaffen werden.

Um Arbeitsrechts- und Mindestlohnansprüche von Beschäftigten in Klein- und
Kleinstunternehmen nach AGB möglich zu machen und diese auch auf Existenzgründer
auszudehnen und deren Beschäftigung in diesen Betrieben zu fördern und um für die
eigene private Existenz der Unternehmer soziale Sicherheit zu garantieren, ist diesen
Rechtsformen persönlichen Eigentums Förderung zu gewähren.

Die Förderung muss sich auf verbesserten Marktzugang in kleinteilige regionale
Wirtschaftskreisläufe (Ausschreibungsbeteiligungen, Förderung von Regionalwährungskreisläufen,
Kommunikations-, Werbe- und Beteiligungsförderungen), ausdehnen, auf Beschäftigungsförderung
für AGB-gerechte Einstellungen in Kleinstbetrieben (analog Kommunal-Kombilohn) und bis zum
branchenüblichen Mindestumsatz gewährt werden. Bei Absatzstörungen muss auch für
Existenzgründer und Kleinbetriebe eine begünstigte Förderung, ähnlich der
Kurzarbeitsbegünstigung für die Person des Geschäftsinhabers bestehen. Dazu muss
Anspruch auf Förderung auf begünstigte Eigenkapitalbildung, eigene
Krankenkassenversorgung, Insolvenzrücklage und Netzwerkförderung (in Bezugs- und
Absatzkanäle von Unternehmen kollektiver Eigentumsformen) geschaffen werden, um
unter liberalen Marktbedingungen Nachhaltigkeit für die wirtschaftliche Existenz zu
erzielen.

Auch weil unsere Forderung utopisch klingt, geben wir zu bedenken, dass in Deutschland
nicht nur prekäre Arbeitsverhältnisse aus dem Boden schießen und alles immer schlechter
zu werden scheint, sondern dass bei der gegenwärtigen Passivität der politischen Parteien
zum Arbeitsrecht, die Gewerkschaften dem liberalen Druck der kostenlosen Aneignung
konkreter lebendiger Arbeit nicht mehr allein standhalten werden.

Wenn in der Gesellschaft kein Gegensteuern erfolgt, wird es in absehbarer Zeit kein
wirkungsvolles ARBEITRECHT mehr geben.

Im Moment seht es aber eher nicht so aus! Die bürgerlichen Parteien einschließlich der
SPD, scheinen sich für Arbeitnehmerrecht wenig zu interessieren. Für ein AGB schon gar
nicht.. Und die Gewerkschaften winken kommentarlos auch ab.

Ein Grund sich mit ihnen etwas näher zu beschäftigen, denn ohne ihre Bereitschaft an
einer grundlegenden Reform deutschen Arbeitsrechts zugunsten der Beschäftigten
mitzuwirken zu wollen, wird es kein AGB geben..

Der DGB zählt gegenwärtig 6,26 Mio. Gewerkschaftsmitglieder und durchläuft seit 1992
einem ständigen Mitgliederverlust. Betrug der Organisationsgrad, d.h. der Anteil der
Gewerkschaftsmitglieder im DGB an den abhängig Beschäftigten 1991 noch 33,8 % war
er im Jahre 2000 auf 21,6 % gesunken. Damit ist er einer der niedrigsten der gesamten EU.
Die höchste Organisationsbeteiligungen weisen die Länder auf, wo das Recht auf
Politischen Streik genauso gegeben sind, wie Arbeitsgesetzbücher Arbeitsrecht regeln oder
wenigstens das Arbeitsvertragsrecht zum Schutz fairer Arbeitsverträge vorgegeben ist.
Anpassung und Passivität von DGB und Einzelgewerkschaften haben Deutschland zum
Schlusslicht arbeitsrechtspolitischer Mitbestimmung in Europa werden lassen.
Die Gewerkschaften sehen seit Jahrzehnten in Deutschland ihre Aufgabe eher darin den
sozialen Frieden zu wahren, als die sozialen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. So sind
Feststellungen wie „Die Notwendigkeit defensiver Kämpfe wird wohl auch in Deutschland
dazu führen, dass sich Werktätige außerhalb des DGB organisieren und neue
Organisationen entstehen werden. von Toni Stengl in der JW keine Ausnahme7).

Es entstehen Bewegungen, wie „Gewerkschaften von unten“ die immer mehr und immer
lauter wahrhafte Arbeiterinteressenvertretung in ihren Betriebsratwahlen und
Gewerkschaftskongressen fordern.
Wollen wir nicht hoffen, dass es soweit kommen muss, wie Toni Stengl befürchtet.
Interessant ist aber die Frage, wie konnte es soweit kommen, dass das DGB und AN -
Interessenvertretungen so unter Druck geraten, dass die heutige neoliberale
Arbeitsmarktpraxis möglich werden konnte?
Da ist zum einen die SPD -Angepasstheit der Gewerkschaftsfunktionäre, die selbst
schwerwiegendste Angriffe neoliberaler Politik der Schröder-Ära auf die Geschossenheit
der Mitbestimmungsrechte zuließ und eine Spaltung der Arbeitnehmerschaft durch
Schröders Agenda 2010 mittrug.
Das was heute Neoliberale und ihre allumfassenden Medien als Erfolg feiern, die Hartz-IV-
Gesetze, waren nichts anderes als ein menschenrechtswidriger Akt gegen die Würde der
Schwächsten der Gesellschaft, gegen die Arbeitslosen.
Ein Schlag gegen das Recht auf Arbeit von Menschen in den zuvor entindustrialisierten
Flächenländern Ostdeutschlands, gegen die Nichtmobilen, gegen die Solidarität der
Stärkeren mit den Schwächeren.
So wie die Gewerkschaften ihre Solidarität gegenüber den Montagsdemonstrationen der
Arbeitslosen und Prekären verweigerten, so schlug der prekäre Druck nach Arbeit gegen
die Strukturen der Gewerkschaften zurück.

Möglich wurde der heute herrschende Sozialabbau, weil sich noch Beschäftige, vor der
Angst die Arbeit zu verlieren, um ja nicht als Underdog zu gelten und Sozialhilfe nach SGB
II beantragen zu müssen, nicht mehr zu wehren wagten, um nicht auch auf Harz-IV-Hilfe
abstürzen zu müssen.
Das nämlich würde für die Betroffenen nicht nur ein Leben unter dem Existenzminimum
bedeuten. Es ist ihre gesellschaftliche Erfahrung geworden, dann keine Chance mehr zu
haben, um dieses soziale Einkommensmilieu wieder zu verlassen, es an die Kinder
übertragen zu müssen, am kulturellen Leben nicht mehr teilnehmen zu können, unter der
Angst leben zu müssen jede zugewiesene Hilfsarbeit annehmen zu müssen, um nicht
Sozialleistungen gestrichen zu bekommen.

Diese Angst lässt Solidarität vergessen, erklärt den Verzicht auf Tariflohnforderungen und
die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten und lähmt kollektiven Widerstand. Und da
nehmen die um ihren Job Zitternden fast jedes Arbeits-Unrecht in Kauf.

So den Verlust der Ausübung ihrer Mitbestimmung im Unternehmen. Sie ertragen
Korruption und angepasste Betriebsräte oder zahme Gewerkschaften. Kämpfen nur noch
für sich. Um Einzelverträge, die sie hoffen zu erfüllen, bis sie sie nicht mehr erfüllen können.
Mobben gegen ihre Kollegen, die sie plötzlich als Konkurrenten um ihren Arbeitsplatz
sehen.
Fürchten ich vor Werksfremden, die als Leiharbeiter weit unter den von ihnen selbst
verdienten Tariflohn bei gleicher Arbeit schuften und lernen im Betrieb ehemalige Kollegen
als Scheinselbstständige kennen, die sich auf Werkvertragsbasis Tagelöhnerähnlich
durchschlagen. Zu Hungerlohnbedingungen, immer unsicher wann und ob ein nächster
Auftrag sich irgendwo ergattern lässt..
Nein, dass darf einen nicht selbst passieren. Lieber das Maul halten. Lass die in den
Gewerkschaften quatschen, von wegen mehr Geld oder Mitbestimmung durchsetzen.
Nur der Job ist wichtig.
Bloß gut, dass man sich diese Leih- und Zeitarbeiter mit Hilfe der Betriebsräte vom Leibe
halten kann, damit die als erste gehen, wenn es sein muss.
Bis man selbst eines Tages seine Papiere bekommt, um sich bei einer Leiharbeitsfirma für
viel weniger Geld bei irgend einem Betrieb, weit weg von Zuhause, auf unbestimmte Zeit
verdingen muss, um bei der nächsten Krise ach als Erster zu gehen

Aber nicht nur durch Hartz-IV und ihre Auswirkungen kommen die Gewerkschaften unter
Druck. Da sind die Mobilen, wie die Zeitarbeiter und Fremdfirmen, die Druck auf die
bestehenden Haustarife und Sondergratifikationen ausüben.
Und da ist die Züchtung der neuen Mobilen im Unternehmen selbst, die durch die sie
vorerst besser stellenden Einzelverträge auch Sondervergünstigungen in Anspruch
nehmen. Können.
Da steht die Mitbestimmung der Betriebsräte in der betrieblichen Praxis oft nur auf dem
Papier. Also, was braucht der Tüchtige eine Gewerkschaft?

Oder was tun, bei Auslagerungen in Unternehmen ausländischer Rechtsform, die keine
Mitbestimmung zulassen und wie Pilze aus den Boden schießen. Und dann stirbt jeder für
sich allein, wenn sich auf einmal Heuschrecken vor den Werkstoren zeigen.
Deren „Sanierungsprogramme“ bezahlen nämlich die Sanierten selbst, bis sie in Insolvenz
gehen. Hier hilft nur rechtlich abgeschirmte kollektive Gegenwehr. Warum schreien die
Gewerkschaften nicht danach?

Und sind „gelbe Gewerkschaften“ oft von Unternehmern nur deshalb gegründet, um
Tarifbestimmunen zu unterlaufen, auch wenn die nicht einmal ein Mitglied ihrer
„Gewerkschaft“ im Unternehmen aufweisen können.
Sind die nicht auch so etwas wie Heuschrecken, die es noch nicht gab, als damals heute
wirkungslose und veraltete Mitbestimmungsgesetze geschrieben wurden?
Kein Grund für die Gewerkschaften eine Reform des Arbeitsrechts zu verlangen?

Und wie sieht es heute eigentlich mit der Überwachung am Arbeitsplatz und im Betrieb
aus? Werden dort nicht tagtäglich Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit einem
unerträglichen Ausspähen von intimen persönlichen Daten von der Bewerbung bis zur
Überwachung der Beschäftigten im Arbeitsprozess begangen?
Ist nicht die Forderung der EU nach einem deutschen Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz in
2009 in die nächste Legislatur verschoben wurden? Tut sich da etwas? Was unternehmen
die Gewerkschaften um ihre Mitarbeiter nachhaltig zu schützen?

Aber das ist längst nicht alles! Nicht vergessen werden soll, dass sich vertragslose Arbeit,
sogenanntes Worfare, immer mehr ausdehnt. Der Anteil der Armen, die Löhne unterhalb
der Armutsgrenze beziehen, beträgt schon mehr als 20 % der Beschäftigten. Für die ist
vertragsloses Einkommen die oft einzige Möglichkeit die Lebensunterhaltskosten zu
verdienen. 1,3 Mio. Menschen müssen zu ihrem Arbeitseinkommen zusätzliche Sozialhilfe
beantrage. Etwa 400.000 Sozialhilfeempfänger die sich unter Androhung von
Sozialleistungsverweigerung nach Hartz-IV zusätzlich 1 €/h dazuverdienen dürfen, werden
per Jahresende erwartet..
Dazu werden wieder 350.000 Saisonarbeiter kommen und von den 200 Mio.
Wanderarbeiter, die weltweit schon 2005 registriert wurden, werden sich wohl auch
einige Hunderttausend nach Deutschland verirren, den 2011 fallen die letzten
Schutzbestimmungen der vorrangigen Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer und
werden Gewerkschaften und deutschen Arbeitsmarkt zusätzlich unter Druck setzen.

Liegt da nicht ein gewaltiger Druck auf dem DGB? Und wie ist das eigentlich mit den
Mitbestimmungsrechten in Tendenzbetrieben? Weiterhin keine Betriebsräte zulässig? Kein
Streikrecht?
Übrigens Streikrecht? Innerhalb der Gewerkschaften gibt es n der Basis der
Einzelgewerkschaften, insbesondere bei der IG Bau, Agrar- und Umwelt, bei ver.di und
anderen eine immer breitere Bewegung die für Deutschland das in Europa längst legitime
Recht auf Politischen Streik einfordert . Dieser Politische Streik ist ein Menschenrecht, auf das
Menschen zurückgreifen müssen, wenn ihre Grund- und Existenzrechte gefährdet sind. Er
steht auf der Tagesordnung, wenn der Raubbau neoliberaler Profitsucht am Arbeitsmarkt
anhält.
Am 16. bis zum 20. Mai 2010 findet in Berlin ein Ordentlicher Bundeskongress des DGB
statt. Wir werden erleben, ob es sich seiner Waffen - nämlich die des Streiks besinnt – um
endlich die Interessenvertretung seiner Mitglieder wahrzunehmen. Verzichtet er darauf,
wird er eine Austrittslawine erleben.

Ein AGB wird nie von selbst kommen. Es muss im Parlament verfochten und auf der Straße
gemeinsam mit den Gewerkschaften erkämpft werden.

Werden Menschen gezwungen ihre Arbeitskraft unter Wert zu verkaufen oder unter dem
Existenzminimum leben zu müssen und ohne Perspektive und Hoffnung in menschliches
Elend zu verharren, wird die Demokratie in Deutschland auseinanderbrechen!

Geben wir dem ehemaligen Vorsitzenden der Industriegewerkschaft Medien und
Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Detelf Hensche das Schlusswort
„Irgendwann kann man im Guten wie im Schlechten feststellen: Jede Gesellschaft hat das
Arbeitsrecht, dass sie verdient.“8)

Lassen Sie uns gemeinsam für das Gute eintreten!

Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.



Literatur- und Quellenverzeichnis

1) www,channelpartner.de v. 31.03.10)
2) JW v.17.04.10)
3) Arbeitsunrecht S. 81,Verlag Westfälisches Dampfboot ISBN 978-3-89691-78-5
4) Beitrag zum Wahlprogramm DIE LINKE Begründung AGB
5) ebenda
6) siehe Jaeger „Studie für die FU Berlin zur demografischen Entwicklung in Deutschland bis 2025“
7) JW v. 19.04.10
8) Arbeitsunrecht S. 180,Verlag Westfälisches Dampfboot ISBN 978-3-89691-78-5













































Internationale Konferenz
„Braucht Europa einheitliche arbeitsrechtliche
Mindeststandards?“
Rosa Luxemburg-Stiftung /Europäische Linke der Regionen
16.-18. April 2010 in Kolberg/Heidesee

Die Arbeit im Transformationsprozess Europas
von Diplom-Volkswirt Georg C. Goy, Brieselang

I. Arbeit als Ware

Gegenüber dem Zeitraum vom 1. bzw. 2. Weltkrieg bis zum Mauerfall bzw. der
Auflösung der Sowjetunion bzw. des Ostblocks Ende der 80er / Anfang der 90er
Jahre des vorigen Jahrhunderts kann man heute mit Fug und Recht sagen:
Im heutigen Europa bzw. innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten trägt die Arbeit
jetzt durchgängig den unverwechselbaren Warencharakter, auf den die
Profitlogik des Kapitalismus die Arbeitskraft des Menschen reduziert hat.

Das bedeutet, dass die gesellschaftlich notwendige Arbeit auf die
Erwerbsarbeit reduziert wird, die nur dann zur Geltung kommt, wenn ihre
Anwendung Profit für die Kapitaleigentümer verspricht. Arbeit, deren
Wertschöpfung lediglich dazu ausreicht, die Reproduktion seines menschlichen
Trägers zu gewährleisten, aber keinen zusätzlichen Mehrwert für den
Kapitaleigentümer abwirft, fällt demzufolge aus dem Raster der
Kapitalverwertung und findet auf dem sogenannten „1. Arbeitsmarkt“ keinen
Widerhall mehr.

Die Trennung von Arbeit und Kapital – oder sollte man besser sagen: der
Gegensatz/Widerspruch von Arbeit und Kapital – geht bekanntlich von der
irrigen Annahme aus, man könne die menschliche Arbeitskraft, an der allein
ja der Kapitalverwerter interessiert ist, von seinem Träger, dem Menschen,
trennen. Ihre Entlohnung müsse dann lediglich dazu ausreichen, die zu ihrer
Erhaltung notwendigen Subsistenzmittel auf den existierenden Konsum-
gütermärkten zu erwerben.

Übersehen wird dabei, dass die Fähigkeit, Arbeit zu leisten, zum Menschen
gehört wie viele andere seiner Eigenschaften auch, die zusammen erst sein
Menschsein und damit seine Würde ausmachen. Für sich genommen steht
diese Fähigkeit so wenig zum Verkauf wie beispielsweise seine Zeugungskraft
oder seine Glaubensfähigkeit. Sie als Ware zu behandeln und den Marktgesetzen
von Angebot und Nachfrage zu unterwerfen, ist eine Entwürdigung und kommt
einer Vergewaltigung des Menschen gleich!

Aus diesem Unverstand, das menschliche Arbeitsvermögen wie jede andere
Ware zu behandeln, folgt zwangsläufig, ihren Preis so lange herabzusetzen, bis
die Arbeitskraft einen Käufer findet. Dies führt den Kapitalismus und die von
ihm dominierten Gesellschaften immer wieder an den Rand der
Selbstzerstörung. Daher ist die ungenierte Rede vom „Arbeitsmarkt“ im
Grunde ein Ausweis geistiger Brutalität und letztlich auch ökonomischer
Dummheit!

Betäubt vom Warenfetischismus glaubt man, die Nachfrage nach Arbeit
dadurch beliebig ausweiten zu können, dass man sie verramscht. Der Anstieg
der sogenannten „prekären Arbeitsverhältnisse“ in der eigentlich reichen
Bundesrepublik spricht hier Bände! Dabei wird jedoch „vergessen“, dass die
Arbeitskraft die einzige „Ware“ ist, die andere Waren auch kaufen kann!
(„Autos kaufen keine Autos!“, Henry Ford) Dadurch wird aber gerade die
Nachfrage nach Arbeit, die ja durch ihre Verramschung gefördert werden soll,
untergraben, und zwar desto nachhaltiger, je blindwütiger diese Strategie zum
Zuge kommt. Es beginnt eine Abwärtsspirale, die – grob skizziert - über eine
>> geringere Lohnsumme zu
>>abflauendem Konsum, demzufolge zu
>>stockendem Warenabsatz, was wiederum zu einer
>>gedrosselten Produktion, also
>> geringerem Arbeitskräftebedarf verbunden mit Kurzarbeit und
Entlassungen, und damit zu
>>weiteren Einschränkungen der zahlungsfähigen Nachfrage usw.
führt.

Die Akteure des heutigen finanzmarktgesteuerten Casino-Kapitalismus
wollen diese Abwärtsspirale letztlich auf Kosten der sozialen Errungenschaften,
die sich die Menschen seit dem Aufkommen des Kapitalismus zum Teil mit
einem hohen Blutzoll erkämpft haben, in globalem Maßstab wieder kreisen
lassen. Diese Akteuere gilt es so schnell wie möglich konsequent aus dem
Spielsaal zu jagen und das Casino für immer zu schließen !

Vor diesem Hintergrund ist auch unser heutiges Tagungsthema zu verstehen, das
sich mit der Notwendigkeit einer Kodifizierung des Arbeitsrechs als
eigenständigem Rechtsgebiet beschäftigt und dabei einen besonderen Focus
auf die europäische Ebene richtet.

II. Unterschiede im Transformationsprozess

Trotz der Gleichartigkeit der Entwicklung in den europäischen Ländern nach
dem Mauerfall bzw. der Auflösung des sogenannten „Ostblocks“ gibt es aus
meiner Sicht einen gravierenden Unterschied im Verlauf des danach
einsetzenden Transformationsprozesses der Gesellschaftssysteme zwischen
Deutschland einerseits und den osteuropäischen Ländern andererseits, dessen
Bedeutung nicht zu unterschätzen ist:
Während in den osteuropäischen Transformationsländern der Systemwechsel
mit einigen Abstrichen zumindest zu Beginn weitgehend von der „alten
Nomenklatura“ bewerkstelligt werden mußte, fand in der ehemaligen DDR ein
fast vollkommener Austausch der Eliten in Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft statt.

„Eigengewächse“ der ehemaligen DDR konnten nach der Wende nur dort und
dann auch nur vereinzelt Machtpositionen erobern, wo sie den alten Eliten aus
den alten Bundesländern genehm waren oder zumindest versprachen, sich
konform zu den Machtansprüchen dieser Eliten zu verhalten. Nicht zuletzt
dadurch war hier der Systemwechsel - meines Erachtens - viel tiefgreifender und
absoluter als in den osteuropäischen Transformationsländern, denen mehr Zeit
für den Systemumbau zugebilligt wurde, damit sich ihre neuen Eliten erst
herausbilden konnten. Sinnbild hierfür war die Einrichtung der
Treuhandanstalt, das dem Finanz- und nicht etwa dem Wirtschaftsministerium
unterstellt wurde, um das verbliebene Volksvermögen der DDR unter
Vermarktungsgesichtspunkten endgültig zu verscherbeln. Dass es hierbei
oftmals – auch aus arbeitsrechtlicher Sicht – nicht mit rechten Dingen
zugegangen ist, sei nur am Rande erwähnt.
Wenn heute der überstürzte Systemwechsel in der ehemaligen DDR von
einigen Kommentatoren und Politikern als gelungen und Vorbild für
osteuropäische Transformationsländer bezeichnet wird, wird dieser
Zusamenhang gern übersehen und verkannt, dass die unmittelbar betroffene
Bevölkerung nicht selten stehen gelassen und nicht mitgenommen wurde! Ihr
wird dann von den gleichen Kommentatoren vielmehr „Politikverdrossenheit“
attestiert.
Die schmerzhafte Erfahrung, dass der Arbeit im Kapitalismus gegenüber dem
Profitinteresse nur ein nachrangiger Stellenwert eingeräumt wird, hat
inzwischen viele Menschen nicht nur in Europa dazu bewogen, sich wieder
intensiver mit der Vision einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zu
beschäftigen, in der ein höheres Maß an Gerechtigkeit und Demokratie
verwirklicht werden kann als es heute bei uns der Fall ist.

Und das ist gut so!


III. Menschenrecht auf Arbeit im EU-Kontext

Mit dem Vertrag von Lissabon soll die bereits im Jahre 2000 feierlich
verkündete Europäische Grundrechtecharta auf die gleiche Ebene wie die
übrigen EU-Verträge gehoben und damit einklagbar werden.
In dieser Charta werden unter dem Titel I „Würde des Menschen“ in den
Artikeln 2 bis 5

? das Recht auf Leben (Ablehnung der Todesstrafe)
? das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit ( im Rahmen von
Biologie und Medizin)
? das Verbot der Folter
? das Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit
subsumiert.

Unter dem Titel II „Freiheiten“ ist u.a. im Artikel 15 von der Berufsfreiheit und
vom „Recht zu arbeiten“ die Rede. Danach hat „Jede Person(...) das Recht, zu
arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben“.
Dies gelte für alle Unionsbürger in jedem Mitgliedstaat, aber auch für
Staatsbürger dritter Länder und erwerben, sofern sie im Hoheitsgebiet der
Mitgliedstaaten arbeiten dürfen, damit den Anspruch auf die gleichen
Arbeitsbedingungen wie die Unionsbürger.
Unter dem Titel III „Gleichheit“ findet sich in der Charta der Grundsatz: „ Die
Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen, einschließlich der
Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen.“

Der Titel IV „Solidarität“ enthält u.a. im Artikel 30 den „Schutz vor
ungerechtfertigter Kündigung“ , und im Artikel 31 das Recht auf „Gerechte und
angemessene Arbeitsbedingungen“, die gesund, sicher und würdig zu gestalten
sind sowie das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche
und wöchentliche Ruhezeiten und auf bezahlten Jahresurlaub enthalten. In
weiteren Artikeln wird unter diesem Titel u.a. das „Verbot der Kinderarbeit und
Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz“(Art.32), das „Familien- und
Berufsleben“ (Schutz vor Entlassung während der Mutterschaft, Anspruch auf
Mutterschaftsurlaub bzw. Elternurlaub, Art. 33) sowie das Recht auf „Soziale
Sicherheit und soziale Unterstützung“ (Art.34) angesprochen.

Die Umsetzung dieser Grundsätze und deren Ausformung in nationalstaatliches
Recht obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten, wobei das Unionsrecht mit den
„einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten“ in Einklang zu
bringen ist.
Das läßt folgenden Schluß zu:

Geht man davon aus, dass die Europäische Grundrechtecharta über kurz oder
lang zum Bestandteil der geltenden EU-Verträge wird, so wäre schon jetzt der
Frage nachzugehen, inwiefern nationalstaatliche Rechtsnormen im Hinblick auf
das in den einzelnen Mitgliedstaaten geltende Arbeitsrecht in Konflikt geraten
mit den Grundsätzen der Charta und welche sonstigen „Gepflogenheiten“ dem
entgegenstehen?
Dabei muss. auch der Ausstattung des jeweiligen nationalen Rechtssystems in
quantitativer und qualitativer Hinsicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt
werden, da auch die Wirksamkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften und Normen
nur von einer ausreichenden Zahl und hinreichend qualifizierten Personen
gewährleistet werden kann.
Denn was nützen noch so schöne Rechtsnormen und Gesetze, wenn die zu ihrer
Umsetzung und Einhaltung notwendigen personellen und materiellen
Ressourcen nicht bereit gestellt werden können?

IV. Die EU und das Arbeitsrecht

Nach dem Erlass mehrerer EU-Richtlinien zum Arbeitsrecht, wie den

- Richtlinien zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die seinen
Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (1991),
- Richtlinie zu Massenentlassungen (1998),
- Richtlinie zur Teilzeitarbeit (1998),
- Richtlinie zu befristeten Arbeitsverträgen (1999),

hat die EU-Kommission im Herbst 2006 ein sogenanntes „Grünbuch“ (=
Diskussionspapier) zum Europäischen Arbeitsrecht (KOM 2006/708)
veröffentlicht, zu dem das Europäische Parlament im Jahre 2007 in einer
kontrovers geführten Debatte Stellung bezog. Im Grünbuch vertrat die
Kommission die Auffassung, dass europaweit eine Lockerung des
Kündigungsschutzes und die Flexibilisierung des Arbeitsvertragsgesetzes
anzustreben sei, um vor allem Frauen, Migranten, Jugendliche und ältere
Erwerbspersonen leichter in Arbeit zu bringen und deren sozialen Aufstieg zu
ermöglichen.
Die Kontroverse um das Grünbuch hat die EU-Kommission schließlich dazu
veranlasst, in nächster Zeit keine konkreten Vorschläge für eine neue EU-
Gesetzgebung zum Arbeitsrecht zu erarbeiten. Allerdings sind ihre Hauptthemen
– Lockerung des Kündigungsschutzes und Flexibilisierung des Arbeitsrechts –
nunmehr in der EU-Politik unter dem Begriff Flexicurity aufgegriffen worden.

Unter diesem Begriff ist ein Konzept zur Arbeitsmarktpolitik zu verstehen, das
neue Formen der Flexibilität im Arbeitsrecht im Hinblick auf einen gelockerten
Kündigungsschutz und die Abkehr von der bisherigen Norm des
unbefristeten Arbeitsvertrages auf der einen Seite, neue Sicherheit durch die
Förderung lebenslangen Lernens, an deren Kosten sich der Einzelne aber
stärker selbst beteiligen solle (!!), auf der anderen Seite fordert. Allerdings dürfe
die soziale Sicherheit die Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse und die
Mobilität der Erwerbstätigen nicht behindern. Demzufolge sei eine
Verschärfung der Regeln zur Höhe und Bezugsdauer der Leistungen sowie bei
den Zumutbarkeitskriterien in den sozialen Sicherungssystemen notwendig,
damit Erwerbslose auch wirklich Arbeit nachsuchen.

Daraus ergeben sich folgende Fragen, die tief in das existierende Arbeitsrecht
eingreifen:

- Kann die Auffassung der EU-Kommission zur Flexicurity einer
unvoreingenommenen empirischen Analyse standhalten?
- Welche Relevanz für die übrigen Mitgliedstaaten haben die
entsprechenden Modelle aus den Niederlanden und Dänemark?
- Welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Voraussetzzungen müssen
gegebenenfalls vorliegen, um diese Modelle auf andere Mitgliedländer
übertragen zu können?
? Welche organisatorischen und institutionellen Voraussetzungen sind
für ein lebenslanges Lernen erforderlich, das den Arbeitnehmern
soziale Sicherheit vermitteln könnte?

Vielleicht kann die heutige Tagung dazu beitragen, erste Antworten auf diese
Fragen zu skizzieren!


V. Von der Leistungsgesellschaft zur Leistungssteigerungs-
gesellschaft

Da das unbestrittene Mantra unserer sogenannten kapitalistischen „Leistungs-
gesellschaft“ das Streben nach praktisch unbegrenztem Wirtschaftswachstum
ist - hervorgerufen durch den Zwang zur Kapitalakkumulation und
anschließender Kapitalverwertung -, war es nur eine Frage der Zeit, bis – aus
Sicht der Kapitalverwertung - das dem Menschen von Natur aus innewohnende
Leistungspotential nicht mehr für die profitbringende Verwertung der Ware
Arbeitskraft ausreichen wird. Das Schlagwort, das ursprünglich aus der
Militärforschung kommend seit geraumer Zeit die Runde macht heißt „ Human
Enhancement“, zu deutsch: Steigerung der menschlichen Leistungsfähigkeit
bzw. Erweiterung menschlicher Eigenschaften durch wissenschaftlich-
technische Mittel..
Hiermit wird ein breites thematisches Spektrum angesprochen, das von
Jahrtausende alten Praktiken wie dem Konsum psychoaktiver Substanzen über
schon weitverbreitete wissenschaftlich-technische Methoden zur
Leistungssteigerung wie beim Doping im Sport und neuartige Hirn-Computer-
Interaktionen oder auf der Molekularbiologie beruhende Anwendungen bis
hin zu quasireligiösen Hoffnungen letztlich auf eine Überwindung
menschlicher Leiblich- und Sterblichkeit reicht.
In vielen Ländern, aber auch in von der EU geförderten Forschungsprojekten
wird bereits daran gearbeitet, sogenannte „Cyborg“-Technologien zu
entwickeln, mit denen beispielsweise zusätzlich zu unseren Gliedmaßen ein
„dritter Arm“ in Form eines Roboters durch neuronale Signale aus dem Gehirn
gesteuert werden kann. Mit solchen oder ähnlichen Prothesen können dann im
Prinzip zusätzliche Funktionalitäten integriert werden, die der entsprechende
biologische Körperteil nicht aufweist. Neben solchen externen Zusatzgeräten,
die heute schon vielfach in der medizinischen Prothetik Anwendung finden,
stehen auch Implantate in der Diskussion, die bei invasiver Anwendung durch
einen chirugischen Eingriff neuroelektrische Schnittstellen in dem zu
stimulierenden Gewebe des Menschen schaffen. Sollte sich deren
Leistungsfähigkeit für die Praxis erweisen, so sind heute noch fantastisch
anmutende Anwendungen wie technische „Speichererweiterungen“ des
menschlichen Gehirns prinzipiell nicht auszuschließen.
Trotz einiger Widerstände vor allem religiös-konservativer Kreise in den USA
wurde hier schon die „Enhancement-Society“ auf Basis gerade solcher
interventionistischen Technologien und Verfahren als mögliches politisches
Ziel vom US-Handelsministerium in die Diskussion gebracht.
Dass hier neben schwerwiegenden ethisch-moralischen Fragen auch gravierende
Probleme arbeitsrechtlicher Natur angesprochen werden, ist offensichtlich.

Denn welcher Arbeitgeber will sich schon der Chance berauben, seine Position
im Wettbewerb um die leistungsfähigsten Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt
dadurch zu verschlechtern, dass er auf solche im Hinblick auf
Leistungssteigerung manipulierten Arbeitnehmer verzichtet?
Ebenso wird der Arbeitnehmer der Zukunft seinerseits danach streben, seine
Wettbewerbsposition auf dem Arbeitsmarkt dadurch zu verbessern, dass er vor
entsprechenden chirurgischen Implantaten oder der Erweiterung seiner
Fähigkeiten durch externe Zusatzroboter nicht zurückschreckt, wenn die
Einstellungsbedingungen dies von ihm verlangen!

Dieser Ausblick auf die Arbeitswelt der gar nicht so weiten Zukunft soll noch
einmal verdeutlichen, dass die Dringlichkeit einer Kodifizierung des
Arbeitrechts möglichst auch auf europäischer Ebene nicht nur aus den
gegenwärtigen Problemen resultiert, sondern präventiv auch den Anforerungen
der Zukunft gerecht werden solte.

In diesem Sinne haben wir uns mit dem Thema dieser Tagung ein sehr „dickes
Brett“ zu bohren (Max Weber) vorgenommen, wobei ich zuversichtlich bin, dass
wir am Ende des Tages dem Kern der hier angeschnittenen Thematik
europäischer Mindeststandards im europäischen Arbeitsrecht ein gutes Stück
näher gekommen sind.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


GCG, 15.04.2010
1












































Internationale Konferenz

„Braucht Europa einheitliche arbeitsrechtliche
Mindeststandards?

Rosa-Luxemburg-Stiftung / Europäische Linke der Regionen
16.-18.04.2010 in Kolberg /Heidesee


Einleitende Bemerkungen
von Dr. Steffen Hultsch, Rechtsanwalt

Europas Linke und ein einheitliches Europäisches
Arbeitsrecht


Wir brauchen ein einheitliches europäisches Arbeitsrecht als
Teil eines einheitlichen europäischen Sozialmodells, das in
einer Rahmengesetzgebung Grundsätze (Mindeststandards)
für die Regelung und Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse
abhängig Beschäftigter in der Europäischen Union schafft, die
unabdingbar und kollektiv und individuell einklagbar sind

– ein politischer Auftrag der europäischen Linken


1. Deutsche und Europäische Realität


Das Arbeitsrecht ist heute auf ganz besondere Weise konfrontiert mit den
Widersprüchlichkeiten und Konfliktfeldern der „modernen Welt“.

Die Arbeitsrechtsentwicklung ist weitestgehend den „Selbstläufen“ der
freien Marktwirtschaft überlassen.

Heute wird fast alles neben dem Recht verwirklicht.
Willst Du Arbeit haben und sie behalten , musst Du Dich nicht um das
Arbeitsrecht kümmern.
Du unterschreibst den Arbeitsvertrag ohne vernünftigen Lohn,
Hauptsache, Du hast die Arbeit. Du streitest bei einer Kündigung vor
Gericht, den Arbeitsplatz behältst Du dennoch nicht.
Du bekommst vielleicht eine Abfindung, die Du dann versteuerst. Du
traust Dich nicht krank zu sein usw....

Gerade aus der Bedeutung des Arbeitsrechts für die Gestaltung der
Arbeitsverhältnisse und seiner besonderen Rolle bei einer Erneuerung des
Sozialstaats ergibt sich der politische Auftrag zur Schaffung eines
einheitlichen arbeitsrechtlichen Gesetzeswerkes zumindest als
mittelfristiges Projekt der Linken. Das sich jetzt neu bildende Bewusstsein
für Veränderungen des Arbeitsrechts erfordert das gestaltende Eingreifen
in die Arbeitsrechtsentwicklung und das Wiederfinden in neuen
Regelungsideen.
Ein neues einheitliches Arbeitsrecht wäre in ganz bedeutsamer Schritt zu
mehr Rechtseinheit, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
Durch die ständige „Verschiebung“ des Projektes Vereinheitlichung des
Arbeitsrechts wird diese Aufgabe für die Linken dringlicher denn je.


Das, was für Deutschland gilt, lässt sich auch auf Europa übertragen.
Die Entwicklung des doppelten Arbeitsmarktes reduziert in allen
europäischen Ländern die Arbeits- und Sozialschutzrechte.
Europa verabschiedet sich gegenwärtig zunehmend vom Europäischen
Sozialmodell“ und damit von der Herstellung sozialer Gerechtigkeit, der
Sicherung des sozialen Friedens und der Wahrnehmung der Grund- und
Menschenrechte.



Wir brauchen eine Rückbesinnung auf die sozialen Werte Europas, dazu
gehören Eckpunkte eines einheitlichen europäischen Arbeitsrechts, wie
einheitliche Regelungen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit oder
des Kündigungsschutzes.


Vor allem wird es bei der gesetzmäßigen Erhöhung der
Arbeitsproduktivität in der Profitwirtschaft zur weltweiten Freisetzung
weiterer Arbeitskräfte kommen. Hier bedarf es einer grundlegenden
Neuregelung von Arbeitnehmerschutzrechten. Es geht auch um die

Neuregelung des Insolvenzrechtes, um wirksames Mitbestimmungsrecht
und Streikrecht. Es geht um die Wirtschaftsförderung, Mitbestimmung und
Weiterqualifikation von Arbeitskräften im Dritten Sektor, um Probleme
weiterer Arbeitsteilung, um die Notwendigkeit eines Rechts auf
bedingungsloses Grundeinkommen, um die Umkehrung des
Rechtsanspruchs nach Arbeit und bezahlter Beschäftigung von Hartz IV-
Empfängern, es geht um zukünftige volkswirtschaftliche Erfordernisse,
denen die gegenwärtigen Rechtsnormen nicht mehr gerecht werden.

Ein einheitliches europäisches Arbeitsrecht wird deshalb ein politischer
Auftrag an die linken Parteien in Europa.

2. Wie stellt sich die gegenwärtige arbeitsrechtliche
Regelung in Europa dar?


> Die europäische Integration ist einseitig marktwirtschaftlich
ausgerichtet
> Die Regelung sozialer und politsicher Grundrechte erfolgt nur
nachrangig
> Elementares Arbeitsrecht wird außer Kraft gesetzt
> Mitbestimmungsrechte werden weiter zurückgedrängt
> Das Streik- und Koalitionsrecht wird eingeschränkt
> Soziale und ökologische Rechte sind völlig unzulänglich geregelt
(Recht auf Arbeit, Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Bildung,
Recht auf Schutz vor Armut)
> Es besteht nur ein loser Zusammenhang zwischen individuellen
Freiheitsrechten und sozialen Grundrechten
> Grundrechte sind gegenwärtig nicht einklagbar


3. Was sind die Hauptziele eines einheitlichen
europäischen Arbeitsrechts


Das europäische Arbeitsrecht muss Teil eines einheitlichen
europäischen Sozialmodells sein.


Es müssen Grundsätze oder Leitlinien für die Regelung und
Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse abhängig Beschäftigter in der
Europäischen Union erarbeitet werden. Sie müssen die
Mindestbedingungen darstellen, auf denen Arbeitsverhältnisse
beruhen und auszugestalten sind, also unabdingbar sein. Den EU-
Mitgliedsstaaten ist dabei zu empfehlen, auf dieser Grundlage
danach eigene Arbeitsgesetzbücher zu schaffen und die bestehenden
Regelungen zumindest dem festgelegten Standard anzupassen. Die
Einhaltung dieser Grundsätze muss individuell wie kollektiv, so z.B.
durch die Gewerkschaften einklagbar sein.

Zwischen den arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Regelungen
muss es eine Abstimmung geben oder es gelingt eine Paketlösung.


Schwerpunkte im einzelnen sind:

> Sicherung des Rechts auf Arbeit und die Herstellung sozialer
Gerechtigkeit
> Erhalt und Weiterentwicklung des europäischen
> Sozialstaatsmodells
> Arbeitsrechtliche Fixierung der Grund- und Menschenrechte
> Arbeitsrechtliche und soziale Absicherung aller Beschäftigungs-
Verhältnisse
> Erfordernis der Mitarbeiterbeteiligung am Betriebsergebnis
> Besonderer Schutz und Förderung der Frauen und Mutter,
Jugendlichen und Schwerbehinderten

4. Welche Komplexe bedürfen einer einheitlichen
europäischen arbeitsrechtlichen Regelung?


> Arbeitsrechtliche Fixierung und Regelung von Grundrechten
(Recht auf Arbeit, Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Bildung,
Recht auf Schutz vor Armut)
> Einklagbarkeit dieser Grundrechte
> Juristische Regelung des politischen Streiks
> Regelung der Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen
> Regelungen zur Stärkung der Unternehmensmitbestimmung
> Normen zum Ausbau der Beteiligungsrechte der Betriebsräte und
der paritätischen Mitbestimmung
> Regelung eines Mindest- bzw. Grundeinkommens nach dem
Prinzip –Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit -, Regelungen zur
Verhinderung von Lohndumping
> Arbeitsrechtliche Regelung zur Absicherung von Teilzeit- und
befristeter Tätigkeit
> Regelungen zur Eindämmung und Gleichsetzung der Leiharbeit
> Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die
Leiharbeit
> Regelungen zum Kündigungsschutz, die dem
Beschäftigungserhalt dienen
> Regelungen zur Verkürzung der Arbeitszeit (wöchentliche
Höchstarbeitszeit) und zur Regulierung der Überstundenarbeit
> Arbeitsrechtliche Regelung für Honorar- und Praktikantentätigkeit
> Regelung zur Gestaltung betrieblicher Weiterbildung
> Einheitliche Arbeitsschutzregelungen


5. Verfahrenswege

Die Europäische Linke sollte im Europaparlament den Antrag
einbringen, die EU-Kommission zu beauftragen, innerhalb einer Frist
einen Entwurf der Grundsätze auszuarbeiten und dem Parlament
vorzulegen bzw. diese mit den Mitgliedsländern abzustimmen und dann
vorzulegen. Dies bedarf einer umfassenden vorherigen Diskussion
unter den Linken im EU-Parlament und zuvor in ihren jeweiligen
Ländern.
Es bedarf dazu der unbedingten Einbeziehung der Gewerkschaften.













































Gisela Notz

Mitbestimmung braucht Gleichstellung – Gleichstellung ohne die länderübergreifende
Gesetzgebung gibt es nicht
So steht es in Ihrer Einladung. Und dazu will auch ich sprechen. Wenn ich den Begriff
„Gleichstellung“ höre, denke ich natürlich nicht nur an die Gleichstellung der verschiedenen
EU-Länder, niemand wird hier im Raum deren Wichtigkeit bezweifeln, sondern auch an die
Gleichstellung zwischen den Geschlechtern – EU-weit, in diesem Falle.

Es sind schon 53 Jahre vergangen, seit die Römischen Verträge, die die europäische
Integration besiegelten, 50 Jahre alt wurden. Am 25. März 2007 jährte sich der Abschluss und
am 1. Januar 2008 das Datum, an dem sie in Kraft getreten sind. Obwohl die Europäische
Gemeinschaft nur „Gründungsväter“, und keine Mütter hat, wird auch die Europäische
Gleichstellungspolitik 53 Jahre alt. Denn der Art. 119 in den Römischen Verträgen verbot
Diskriminierung wegen des Geschlechts bei der Entlohnung von ArbeitnehmerInnen. Er
schrieb vor, dass jeder Mitgliedsstaat bis Ende 1961 – also innerhalb von vier Jahren - den
Grundsatz „gleiches Entgelt für gleiche Arbeit“ umzusetzen habe. Dieser Artikel fand seinen
Weg aus wettbewerbspolitischen Überlegungen in das Vertragswerk und weniger aus
feministischer Gesinnung. Es war vor allem die französische Regierung, die diesen Passus
zum Schutz ihrer sozialen Errungenschaft durchgesetzt hat. Kein Mitgliedsstaat sollte durch
billige Frauenlöhne einen Wettbewerbsvorteil gegenüber einem anderen Staat mit geringer
Frauenerwerbsbeteiligung und entsprechend weniger billigen Arbeitskräften haben. Wie wir
alle wissen, ist der Grundsatz der Lohngleichheit, obwohl er dem zentralen Ziel der
Wirtschaftsfreiheit in einem gemeinsamen Markt untergeordnet war und ist – und obwohl er
durch eine Reihe weiterer Verträge ergänzt wurde, bis heute nicht verwirklicht. In dem halben
Jahrhundert von der EWG bis zur EU hat sich das Leben der Frauen in Europa in vieler
Hinsicht gewandelt. Nicht immer und keinesfalls in allen Ländern zum Positiven. Das
„Herrenhaus Europa“ brachte für Frauen Gestaltungsmöglichkeiten ebenso wie
Beschränkungen und auch konservative back-lash. Wir brauchen ohne Zweifel ein
Europäisches Arbeitsgesetzbuch.

Dass in der Gleichstellungspolitiken innerhalb der EU Mitgliedsstaaten erhebliche
Diskrepanzen bestehen, zeigt eine im Februar 2008 veröffentlichte Vergleichsstudie von 30
Ländern – neben den 27 Mitgliedsstaaten wurden Island, Liechtensein und Norwegen
einbezogen. In keinem Land der EU ist die Gleichstellung wirklich erreicht. Weder im
Arbeitsleben, noch - im immer noch davon getrennten - Privatleben. Besonders im Blick auf
den Gender-Pay-Gap zeigte sich, dass ein Bewusstsein für Geschlechtergerechtigkeit kaum
ausgeprägt ist. Die Lohngleichheit ist bisher in keinem EU-Land erreicht. Frauen verdienen
seit Jahren EU-weit durchschnittlich 17 % weniger als Männer; in Deutschland liegt die
Entgeltdifferenz sogar bei mindestens 23,2 %. Deutschland nimmt dabei einen der letzten
Rangplätze unter den EU-Staaten ein. Anzeichen dafür, dass sich die Einkommensschere
zwischen Frauen und Männern verkleinert, sind nicht ersichtlich, obwohl sich die BRD das
Ziel gesetzt hat, die Lohnkluft, die sich in den letzten Jahren ständig vergrößert hat, bis 2015
auf 10 % zu verringern.

Die Debatten um die Umsetzung der Europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien erscheinen
endlos. (Nicht nur) die deutsche Politik tut sich unter dem Druck der Wirtschaftsverbände
schwer damit, den Politikansatz der EU in konkrete Schritte umzusetzen. Was vor allem fehlt,
sind konkrete politische Maßnahmen, durch die die Gleichberechtigung von Frauen und
Männern weiterentwickelt wird. Das zeigen die Schwierigkeiten, in Deutschland ein
Antidiskriminierungsgesetz durchzusetzen. Das dauerte immerhin bis 2006 und das Ergebnis
ist ziemlich zahnlos. Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft steht immer noch aus,
obwohl des bereits 1998 im rot-grünen Koalitionsvertrag versprochen war. Ohne den
massiven Einsatz von Frauenorganisationen und ohne die Selbstermächtigung starker Frauen
wäre auch das, was bis jetzt erreicht ist, nicht zu erreichen gewesen. Weiterer Druck ist
notwendig.

Die folgenden Analysen gehen der Frage nach, ob Frauen, die mehr als die Hälfte, nämlich
rund 51 % der europaweit über 450 Millionen Menschen stellen, im „Herrenhaus Europa“
(Schunter-Kleemann) einen angemessenen Platz einnehmen, oder ob Frauen zu den
Verliererinnen des EU-Zusammenschlusses gehören, wie es Frauenpolitikerinnen und
Frauenforscherinnen Anfang der 1990er Jahre befürchteten. Ich werde mich im folgenden
vor allem auf die Arbeitsmarktsituation und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
beziehen.

Arbeitsmarktsituation
In den vergangenen zehn Jahren wurden zwar sichtbare Fortschritte bei der Anhebung des
Beschäftigungsniveaus von Frauen gemacht. Was fehlt, sind qualitative Verbesserungen und
die Möglichkeit der eigenständigen Existenzsicherung durch die neu geschaffenen
Arbeitsplätze. Für Frauen aus den osteuropäischen Ländern hat der Prozess von der staatlich
kontrollierten Wirtschaft zur sogenannten freien Marktwirtschaft zu erheblichen Verlusten
geführt. Daran änderte auch der Beitritt zur Europäischen Union nichts. Die wirtschaftliche
Situation in diesen Ländern führt zu Verarmung und Ausgrenzung von Frauen, ethnischen
Minderheiten und RentnerInnen. Sie sind es, die von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt,
Erwerbslosigkeit, dem Zerfall der sozialen Sicherungssysteme und dem Abbau der
Kinderbetreuung besonders betroffen sind. Die positive Beeinflussung des
Übergangsprozesses gestaltet sich besonders in den Ländern, die durch Krieg verwüstet
worden sind, schwierig.

Innerhalb der gesamten EU haben sich die Erwerbschancen von Frauen im Laufe der 53 Jahre
nicht wirklich verbessert, obwohl ca. 60 % der neu geschaffenen Erwerbsarbeitsplätze durch
Frauen besetzt werden. Die Konkurrenz der verschiedenen Beschäftigtengruppen
untereinander wurde in den meisten Ländern durch Globalisierung, Arbeitsplatz- und
Sozialabbau, Prekarisierung und zunehmende Erwerbslosigkeit insgesamt härter. Mit der
Lissabon-Strategie zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit Europas haben sich die
Regierungschefs das Ziel gesetzt, für die gesamte EU die Erwerbsquote von Frauen von 55 %
im Jahre 2000 auf 60 % bis zum Jahr 2010 zu erhöhen. Das Jahr 2010 schreiben wir bereits,
die Quote ist nicht erfüllt. Nach wie vor gibt es in der EU einen geschlechterspezifisch
geteilten Ausbildung- und Arbeitsmarkt. Das Ziel der wirtschaftlichen Unabhängigkeit für
Frauen und Männer und die finanziellen Unabhängigkeit der Frauen von den Männern ist
noch lange nicht für alle erreicht.

Zwar sind seit den 1970er Jahren immer mehr Frauen lohnabhängig beschäftigt. Das
Arbeitszeitvolumen, das von ihnen geleistet wird, sinkt jedoch. Immer mehr Frauen teilen sich
einen immer kleineren Kuchen. Frauen arbeiten verstärkt auf den unteren Segmenten des
Arbeitsmarktes, in Teilzeitarbeitsverhältnissen, als Saisonarbeitrinnen, Heimarbeiterinnen,
Dienstbotinnen, als Billiglohnkräfte und in anderen prekären Arbeitsverhältnissen, bis hin zu
den unbezahlten „mithelfenden Familienangehöreigen“, besonders in der Landwirtschaft, aber
auch im Handel und im Handwerk. Die Unternehmen beantworten die verstärkte Nachfrage
der Frauen nach bezahlter Arbeit mit kostensenkenden Flexibilisierungs- und
Prekarisierungsstrategien. Der quantitative Zuwachs an Frauenarbeitsplätzen geht auf Kosten
von Qualität und eigenständiger Existenzsicherung. Frauen sind in den einzelnen EU-Ländern
unterschiedlich von der Flexibilisierung betroffen, aber in allen Ländern stärker als Männer.
Negative Auswirkungen hatten und haben besonders die schlecht qualifizierten Arbeitskräfte
zu tragen. Die Mittel zur Förderung von Um- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen wurden
EU-weit jedoch gekürzt.

EU-weit sind die schulischen Leistungen der jungen Frauen oft besser als die der Männer.
Dennoch haben sie beim Zugang zu qualifizierten Ausbildungsplätzen immer noch die
schlechteren Karten. Auch der „Durchbruch“ zur Universität ist den Frauen gelungen. In
Deutschland dürfen sie erst seit 1908 die Universitäten von innen sehen. Seit einigen Jahren
haben sie die Männer überrundet; denn 60 % der Hochschulabgängerinnen sind weiblich.
Dennoch sind Frauen auf zu wenige Ausbildungsgänge und Studienfächer konzentriert.
Daran hat auch das zentrale „Programm zur Förderung der Chancengleichheit in der
Beschäftigung und der beruflichen Bildung“ der Europäischen Gemeinschaft wenig geändert.
Viele Frauen bekommen Ausbildungsplätze für wenig zukunftsträchtige Berufe angeboten.
Das führt dazu, dass die Jugendarbeitslosigkeit, die sich in vielen Ländern zu einem der
größten sozialen Probleme entwickelt hat, vor allen ein Frauenproblem ist. Europaweit sind
15,3 % der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren erwerbslos. Besonders betroffen sind
ausländische Jugendlich und da wiederum die jungen Frauen. Europaweit sind zwei drittel der
jugendlichen Erwerbslosen Mädchen. Oft wird den Mädchen und jungen Frauen vorgeworfen,
dass sie sich nur auf wenige Ausbildungsberufe und zu wenig auf gewerblich-technische
Berufe konzentrieren. Sie werden jedoch oft bereits bei der Berufswahl auf die mögliche
„Alternativrolle“ in der Familie hingewiesen.

Frauen haben in allen EU-Ländern geringere Erwerbsarbeitszeiten als Männer. Das heißt
nicht, dass Frauen das Privileg der vorgezogenen und in den meisten Ländern längst
überfälligen Arbeitszeitverkürzung hätten. In allen EU-Ländern (mit Ausnahme der
skandinavischen Länder) ist die Zunahme von Frauenerwerbstätigkeit auf die Zunahme von
Teilzeitarbeit zurückzuführen. In der EU waren 2005 27 % aller erwerbstätigen Frauen in
Teilzeit-Arbeit beschäftigt, bei den Männern hingegen nur 4 %. Zwischen 70 % und 92 %
aller Teilzeitbeschäftigten sind weiblich. Die meisten Teilzeitbeschäftigten arbeiten in den
Niederlanden. Dort machen sie über die Hälfte aller Beschäftigten Frauen aus. In der
Bundesrepublik Deutschland werden 95 % der Teilzeitjobs durch Frauen ausgeführt. Im Jahr
2009 nahm die Zahl der Vollzeitstellen alleine in Deutschland um 360.000 ab, die Zahl der
Teilzeitstellen legte hingegen um 270.000 zu. Drastisch zugenommen hat der Anteil der Mini-
Jobs, besonders der von unter 15 Stunden wöchentlich.

Ein zunehmendes Problem ist die Übernahme von Pflegearbeiten für alte, kranke und
behinderte Menschen in der Familie. Sie wird – ebenso wie die ehrenamtliche soziale und
Gesundheitsarbeit - weit überwiegend durch Frauen (Ehe)Frauen, Töchter und
Schwiegertöchter ausgeübt; dort wo sie gering vergütet wird, durch Migrantinnen.

Eine der wichtigsten Kapitalstrategien
Die prekäre Beschäftigung ist eine der wichtigsten Kapitalstrategien, die geeignet ist, die
Arbeit von der gutbezahlten über die schlechtbezahlte zur unbezahlten Arbeit hin
umzuverteilen. Diese Strategie ist weder neu, noch eine kurzfristige Erscheinung im Rahmen
einer ‚Krise’, sondern – wie die Ökonomin Carola Möller bereits 1988 feststellte - eine
konsequente und notwendige Weiterentwicklung der Kapitalverwertungsform.“ Die
Senkung der Produktionskosten durch das Einsparen von Lohnnebenkosten hat nicht nur
Folgen für die öffentlichen Haushalte. Sie zwingt Frauen faktisch überproportional zur
Annahme von „Erwerbsarbeit um jeden Preis“. Die Zunahme der prekären
Beschäftigungsverhältnisse verhindert darüber hinaus eine Aufhebung des
geschlechtsspezifisch geteilten Arbeitsmarktes, hemmt die berufliche Entwicklung der Frauen
und verzögert eine Übernahme von Familienpflichten durch Männer in der Kleinfamilie.
Deutlich wird dies EU-weit an der Tatsache, dass Teilzeitbeschäftigung, die – wie aufgezeigt
– immer häufiger wird, von Männern kaum in Anspruch genommen wird. Frauen in
Führungspositionen sind EU-weit eine Seltenheit, selbst in Dänemark gehen nur 10 % der
Topjobs an Frauen, in Finnland sind es 17 %. In Norwegen gibt es für Vorstände und
Aufsichtsräte eine 40%ige Quotierung, in Frankreich für die Aufsichtsräte. Die Quotierung
wird gegenwärtig auch in Deutschland von verschiedenen Frauengruppen diskutiert. Der
Praxistest, inwieweit sich die Situation der Frauen durch eine stärkere Beteiligung in den
Führungsebenen insgesamt verbessert, steht noch aus.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Nach der Lissabon-Strategie der EU soll das Zwei-Verdiener-Modell das Alleinernährer-
Konzept ablösen. Die modernisierte Variante des Alleinernährerkonzepts oder der
Versorgerehe ist jedoch ein in Vollzeit beschäftigter Mann und eine teilzeit- oder geringfügig
beschäftigte Frau. Frauen haben ihre zunehmende „Erwerbsneigung“ mit der Übernahme von
atypischen (prekären) Beschäftigungsverhältnissen und damit verbundener Armut aktuell und
im Alter erkaufen müssen, weil sie Beruf und Sorge- oder Pflegeverpflichtungen nicht anders
vereinbaren können oder weil sie keine „regulären“ Arbeitsplätze bekommen. Schließlich
haben noch lange nicht alle „prekarisierten“ Frauen Familienpflichten. Der Begriff
„Erwerbsneigung“ ist ohnehin schon deshalb diskriminierend, weil er ausschließlich für
Frauen und niemals für Männer benutzt wird.

Seit der Verwirklichung des Binnenmarktes 1993 müssen alle öffentlichen Aufträge EU-weit
ausgeschrieben werden. Auch das nützt Frauen oft weniger als Männern, denn sie haben es
aufgrund ihrer oft eingeschränkten Mobilität viel schwerer, sich in einem anderen
Mitgliedsstaat zu bewerben. Das gilt auch für die Frauen, die über die gleichen oder bessere
Qualifikationen verfügen. Nur unabhängige Frauen werden die Freizügigkeiten wirklich für
sich nutzen können.

Gute und engagierte Familienpolitik ist die beste Gleichstellungspolitik. So lautet das Credo
landauf, landab - nicht nur in Germany, sondern auch auf der europäischen Ebene. Es kann
jedoch beim Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ nicht nur darum gehen, Frauen
den Drahtseilakt zwischen beruflichen und anderen wichtigen Arbeitsbereichen zu erleichtern.
Es geht um das Recht von Frauen und Männern auf eigenständige Existenzsicherung, auch
wenn sie Kinder bekommen und um das Recht der Kinder auf bestmögliche
Entwicklungschancen. Leider beeinflusst die Kinderzahl die Erwerbstätigkeit der Frau immer
noch in allen EU-Staaten, nicht jedoch die des Mannes. Es sind lediglich Frauen der mittleren
und oberen Schichten, die durch diesen Trend profitieren, weil sie selbst prekäre Arbeitsplätze
schaffen (können), durch die sie ihre unliebsame Haus-, Sorge- und Erziehungsarbeit – oft an
Frauen aus den Armutsregionen der Welt - delegieren. Durch die steuerliche Förderung von
Kindermädchen und Dienstbotinnen in Privathaushalten, wie es, unter anderem in
Deutschland, passiert, können fehlende öffentliche Einrichtungen nicht ersetzt werden. Auch
der Ausbau ehrenamtlicher Großelterndienste kann nicht wirklich zur Lösung des Problems
beitragen. Um mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, müssten Frauen und Männer
gegen Steuersysteme (Beispiel Ehegatten-Splitting) und Eltern- und Pflegezeitgesetze,
kämpfen, die Frauen mit Kindern immer noch nahe legen, aus dem Beruf – zumindest
zeitweise oder teilzeitig -auszusteigen, weil sie an einem Familienmodell orientiert sind, das
einen Arbeitsmann und eine Hausfrau, bzw. einen Haupternährer und eine Zuverdienerin
vorsieht. Selbst wenn Rollentausch, auf diese Möglichkeit wird immer wieder hingewiesen,
auf breiterer Ebene praktiziert würde, würde das nichts an den Strukturen ändern.
Noch immer ist es vor allem die fehlende und mangelhafte Kinderversorgung, die zu dem
„Vereinbarkeitsproblem“ führen. In der BRD sollen sie nun durch ein Betreuungsgeld von
150 €, das an diejenigen gezahlt werden soll, die dafür ihre Kinder zu Hause betreuen,
ausgeglichen werden. Ändern müssen sich die Strukturen von Beruf und Familie, das haben
bereits die Frauenbewegungen in vielen Ländern problematisiert.

Was brauchen wir wirklich?
Die Arbeitnehmerinnen der Zukunft sollen hoch qualifiziert, besonders flexibel und äußerst
mobil sein. Noch nie gab es so viele hochqualifizierte junge Frauen wie heute. Schließlich
haben wir es EU-weit mit der bestausgebildetsten Frauengeneration aller Zeiten zu tun. Sie
werden sich auch gegen die Ungerechtigkeiten der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung zur
Wehr setzen und gegen ihre Behinderungen durch die fehlenden Rahmenbedingungen und
durch Vorurteils-, Einstellungs- und Verhaltensstrukturen, die offensichtlich in den meisten
Mitgliedsstaaten der EU noch zu finden sind, ebenso. Geschlechtergerechtigkeit bedarf eines
Umdenkens in den Köpfen.

Frauen fordern nicht die Hälfte vom verschimmelten Kuchen, sie wollen eine Welt in Frieden,
die die Menschenrechte für alle respektiert. Das heißt für alle Frauen und Männer, egal, wie
sie aussehen und aus welchem Land sie kommen. Damit auch Justitia nicht geschlechterblind
bleibt, brauchen wir ein Europäisches Arbeitsgesetzbuch, das auch die Gleichstellung von
Frauen in allen Ländern berücksichtigt.

Der Slogan „Ziel ist das Frauenrecht als Menschenrecht – weltweit“, den Clara Zetkin,
damals Sekretärin der sozialistischen Fraueninternationale, im Vorfeld des ersten
Internationalen Frauentags 1911 prägte gilt heute noch.

Vgl. auch Ferner, Elke: Europa – Motor für mehr Geschlechtergerechtigkeit. In: Rölke, Kirsten/ Wilke,
Christiane/Kopel, Mechthild (Hg.): Gleich gestellt doppelt stark! Chancengleichheit in Unternehmen – die
Praxis, Hamburg 2006, S. 47 – 57; hier: S. 47.
Zwd Frauen. Gesellschaft und Politik, 23. Jhg., Nr. 252/2008, S. 17.
Zum Gender Pay Gap siehe Schulz, Ulrike: Der Gender Pay Gap. Europäische Aktivitäten – Reaktionen in
Deutschland. In: Ministerium für Generationen, S. 229 – 236.
Wilde, Gabriele: Die Bedeutung der Europäischen Charta der Grundrecht für Frauen. In: Ministerium für
Generationen, S. 141 – 146; hier: S. 145.
Randzio-Plath, Christa, MdEP: Thema des Monats. Binnenmarkt – eine Herausforderung für Frauen. In: SPD
Informationsdienst des Internationalen Sekretariats Nr. 4/90. Siehe Auch: beiträge zur feministischen theorie und
praxis H. 34/1993: Europa einig Vaterland?
Vgl. Petrovic, Jasna A.: Das neue Europa lebt. Eine osteuropäische Perspektive. In: Rölke/Wilke/Kopel: Bringt
Europa, S. 53 – 58.
Zur Gleichstellung in der Arbeitswelt siehe Gröner, Lissy: Europäische Gleichstellungspolitik in der
Arbeitswelt. In: Friedrich-Ebert-Stiftung: Mehr Gleichstellung für ein stärkeres Europa! Internationale Tagung,
S. 9 – 13.
Die Tageszeitung vom 16. April 2010.
Zur Pflegearbeit siehe: Notz, Gisela: Frauen in der Pflegearbeit. Professionell und privat immer verfügbar? In:
Widerspruch, H. 52/2007, S. 97 – 106.
Möller, Carola: Flexibel in die Armut. Empirische Untersuchung und theoretische Verortung prekärer
Arbeitsverhältnisse, Hamburg 1988.
Notz; Gisela: Gegen das Betreuungsgeld. Taschengeld für Hauswirtschaft entlastet die Kommunen. In:
Lunapark21, H. 9/Frühjahr 2010, S. 33 – 37 sowie ein offener Brief AN Bundesministerin Schröder, in dem 14
Verbände auf die Kontraproduktivität des Betreuungsgeldes hinweisen, darunter der Deutsche Frauenrat und
zahlreiche Einzelgewerkschaften sowie der pro familia Bundesverband.




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Deutsch-tschechischer Gedankenaustausch zum Arbeitsgesetzbuch
RLS/ EL-Tagung in Kolberg/Heidesee

Zu einem ersten gemeinsamen Gedankenaustausch im Rahmen des Projekts
„Arbeitsgesetzbuch“ der Rosa-Luxemburg-Stiftung trafen sich rund 40
Gewerkschafter und Mitglieder der Linken aus der tschechischen Republik und
der Bundesrepublik am Wochenende in Kolberg, um über einheitliche
europäische Mindeststandards im Arbeitsrecht zu diskutieren.
Im Unterschied zur Bundesrepublik ist es der tschechischen Linken bereits in
der letzten Legislaturperiode gelungen, aus der Opposition heraus zusammen
mit den in einer Koalition regierenden Sozialdemokraten ein Arbeitsgesetzbuch
zu verabschieden, in dem alle arbeitsrechtlich relevanten Regelungen für die
Beschäftigten in der tschechischen Republik zusammengefasst wurden.
Auch wenn es nach Auskunft der tschechischen Teilnehmer noch während der
Beschlussphase durch sozialdemokratische Einflüsse einige Verwässerungen des
Gesetzestextes gab, betrachte man es als Erfolg der eigenen Bestrebungen, eine
einheitliche und transparente Arbeitsgesetzgebung zu erreichen. Dies wiege
umso schwerer, als nach der Zerschlagung der Einheitsgewerkschaft im Zuge
der Wende die anhaltende Zersplitterung der Gewerkschaften praktisch keinen
politischen Rückhalt boten.
In seinem einleitenden Vortrag machte der Projektleiter, Dr. Steffen Hultsch,
deutlich, dass es höchste Zeit sei, dem vornehmlich an wirtschaftlichen
Interessen orientieren Modell Europas ein europäisches Sozialmodell
entgegenzustellen, zu dessen Kern auch das Arbeitsrecht gehöre. Solle der
Zurückdrängung der sozialen und Arbeitnehmerrechte durch die europäischen
Institutionen Einhalt geboten werden, müsse es jetzt vorrangig darum gehen,
überzeugende Mindeststandards für arbeits- und sozialrechtliche Regelungen auf
europäischer Ebene zu definieren. Diese müssten individuell und kollektiv
einklagbar sein wie das Recht auf Arbeit und die anderen in der Grundrechte-
Charta der Europäischen Union enthaltenen Bestimmungen. Gleiches gelte für
den politischen Streik, die Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung bzw. –
beteiligung, die Einhaltung der Tariftreue zumindest bei öffentlichen Aufträgen
sowie das Verbot des Lohndumpings. Um diese und weitere
Arbeitnehmerschutzrechte wirksam umzusetzen, bedürfe es letztlich eines neuen
Rahmens für das Arbeitsrecht auch auf europäischer Ebene, der nur im
Schulterschluss mit den Gewerkschaften durchzusetzen sei.
Diesen Aspekt hob in seinem Vortrag auch Hans-Joachim Börner, Mitautor des
Buches „ArbeitsUNrecht“, hervor, der darauf hinwies, dass ein in einem
Arbeitsgesetzbuch zusammengefasstes, kodifiziertes Arbeitsrecht die
Gewerkschaften eher stärken als schwächen würde, wie einige befürchten. Mit
profunden Ausführungen zur Arbeitsmarktlage, die sich auf Zahlen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Statistischen Bundesamtes
stützten, machte er deutlich, dass die europaweite Zunahme prekärer
Arbeitsverhältnisse und – im Gegenzug – die Abnahme der
Normalarbeitsverhältnisse, eine arbeitsrechtliche Neuorientierung im Interesse
der Arbeitnehmer dringend geboten sei.
Gegenstand des anschließenden Vortrags von Diplom-Volkswirt Georg Goy
war die Rolle der Arbeit im Transformationsprozess Europas. Die Fähigkeit des
Menschen, Arbeit zu leisten, als Ware wie jede andere zu behandeln und sie den
Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage zu unterwerfen, widerspreche der
Würde des Menschen und sei Ausdruck geistiger Brutalität und letztlich auch
ökonomischer Dummheit. Dies zeige sich darin, dass man glaubt, die Nachfrage
nach Arbeit dadurch beliebig ausweiten zu können, dass man sie verramscht.
Dabei werde übersehen, dass Arbeit die einzige „Ware“ ist, die andere Waren
kaufen kann. Je blindwütiger diese Strategie verfolgt werde, desto stärker rotiere
die Abwärtsspirale ausgehend von geringerer Lohnsumme über abflauendem
Konsum hin zu geringerem Absatz und Einschränkungen der Produktion
verbunden mit der Folge von Kurzarbeit und Entlassungen der Beschäftigten,
was wiederum zu weiteren Nachfrageeinbußen mit den entsprechenden Folgen
führe. Die Erfahrung, dass der Arbeit im Kapitalismus gegenüber dem
Profitstreben nur ein nachrangiger Stellenwert zukomme, habe sich seit der
Wende nun auch europaweit verbreiten können und werfe zunehmend die Frage
auf, wie es mit der nationalen Umsetzung der bereits im Jahre 2000
verabschiedeten Europäischen Grundrechtecharta bestellt sei. Hier seien nämlich
schon viele der Forderungen enthalten, auf denen ein fortschrittlicheres
europäisches Arbeitsrecht aufbauen könnte. Allerdings seien die konkreten EU-
Richtlinien sowie das Grünbuch der Europäischen Kommission zum
Arbeitsrecht aus dem Jahre 2006 hierfür wenig hilfreich, da sie – getreu ihrer
neoliberalen Diktion - unter dem Schlagwort „Flexicurity“ vor allem die
Lockerung des Kündigungsschutzes und die Flexibilisierung des
Arbeitsvertragsrechts proklamieren.
Die Wissenschaftlerin Frau Dr. Nofz machte die arbeitsrechtliche Gleichstellung
zwischen den Geschlechtern zum Gegenstand ihrer Ausführungen. Wenn auch
mehr aus wettbewerbspolitischen denn aus emanzipatorischen Gründen habe die
EU dieser Forderung im Lissabon-Vertrag insofern neue Bedeutung
zugemessen, als sie von den Mitgliedstaaten verlangt habe, dass der Anteil der
Frauen an den Erwerbsarbeitsplätzen von 55% im Jahre 2000 bis zum Jahre
2010 auf 60% steigen solle. Dieses Ziel habe man nicht erreicht, obwohl die
schulischen Leistungen der Frauen besser seien als die der Männer. Beim
Zugang zu qualifizierten Arbeitsplätzen seien Frauen gegenüber ihren
männlichen Kollegen weiterhin benachteiligt und haben obendrein geringere
Erwerbsarbeitszeiten als Männer, u.a. weil ihr Anteil an Teilzeitstellen
überproportional hoch liege. Dies führe oftmals zu nicht existenzsichernden
Einkommen der Frauen, was sich insbesondere im Alter auswirke. Deshalb sei
sowohl für Männer als auch für Frauen ein existenzsicherndes Einkommen zu
fordern, gerade auch dann, wenn sie Kinder haben wollen. Zwar habe man
gegenwärtig europaweit die best-ausgebildete Frauengeneration aller Zeiten,
aber ohne ein grundsätzliches Umdenken bei allen Beteiligten könne die
Forderung von Clara Zetkin „Frauenrecht ist Menschenrecht“ nicht Wirklichkeit
werden.
In der Aussprache zu den Vorträgen zeigte sich, dass das gegenseitige
Informationsbedürfnis über arbeitsrechtliche Regelungen in beiden Staaten bei
weitem nicht gestillt werden konnte, so dass Dr. Hultsch die Teilnehmer zu der
für Ende September in Potsdam geplanten internationalen RLS-Tagung zum
Arbeitsgesetzbuch einlud.
20.04.2010
Georg C. Goy, Brieselang