aktuelles
3. Landesparteitag der Partei DIE LINKE
Landesverband Brandenburg
Einreicher: Rosemarie Kaersten, Landesarbeitsgemeinschaft
Lutz Krakau, „Arbeitsgesetzbuch“
Jürgen Vogler,
Dr. Steffen Hultsch, Landesarbeitsgemeinschaft
„Solidarische Ökonomie“
an den 3. Landesparteitag der Partei DIE LINKE
Einleitung einer Bundesratsinitiative der Landesregierung Brandenburg für ein fortschrittliches Arbeitsrecht in einem Arbeitsgesetzbuch
Der Landesparteitag möge beschließen:
Gemäß dem Beschluss des 2. Landesparteitages der Partei DIE LINKE und in Anlehnung an die Initiative der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag überträgt der 3. Landesparteitag der brandenburgischen linken Landtagsfraktion die Aufgabe, die Landesregierung Brandenburg aufzufordern, im Bundesrat – möglichst mit einer Gesetzesinitiative – aktiv zu werden und sich für die Zusammenfassung und Modernisierung des Arbeitsrechts in einem fortschrittlichen arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsgesetzbuch einzusetzen.
Die Bundesratsinitiative sollte u.a. folgende Schwerpunkte berücksichtigen:
- Gesetzliche Mindestbedingungen für das Arbeitsverhältnis (Mindestlohn), Beschränkung der Befristung, Verbot von Kettenarbeitsverträgen, Verbot von Bagatell- und Verdachtskündigungen)
- Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Verbesserter Schutz der Arbeitnehmer bei Insolvenz
Begründung:
Das Recht auf menschenwürdige, die Existenz sichernde Arbeit ist ein Menschenrecht. Daraus ergibt sich für das Arbeitsrecht seine Schutz- und Ausgleichsfunktion zugunsten der „abhängig Beschäftigten“.
Das Arbeitsrecht in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Änderungen im Sinne einer neoliberalen „Flexibilisierung“ von seinem eigentlichen Zweck entfernt, dem Schutz der Arbeitnehmer.
Um diese Schutz- und Ausgleichsfunktion wirksam werden zu lassen, ist eine umfassende Reform des Arbeitsrechts notwendig. Dazu liegt bereits ein linker Entwurf für ein Gesetz zur Regelung der Mindestbedingungen im
Arbeitsverhältnis – Arbeitsvertragsgesetz – vor.
Seit mehr als 20 Jahren haben die Regierenden die Verpflichtung aus dem Einigungsvertrag von 1990 ständig missachtet, das Arbeitsvertragsrecht einheitlich neu zu regeln.
Es ist erforderlich, dass DIE LINKE bei der Schaffung eines fortschrittlichen Arbeitsrechts aktiv tätig wird und die Forderung aus dem Einigungsvertrag umsetzt.
Die Beschäftigten brauchen ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch als Regelwerk, damit sie im Sinne der Demokratie wieder an Unternehmensentscheidungen beteiligt und handelnde Subjekte werden.
Daneben kommt es auf Übersichtlich, Verständlichkeit und Sicherheit an, damit die Beschäftigten wissen, welche Rechte für sie gelten.
In Fortführung der Bundesratsinitiative der Landesregierung Brandenburg 1996 soll die Landtagsfraktion der Partei DIE LINKE die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative für ein modernes Arbeitsgesetzbuch auffordern.
Hans-Gerd Öfinger 03.02.2012
artikel aus ND
Unübersichtliches Wirrwarr an Gesetzen und Urteilen
In Thüringen diskutierten Arbeitsrechtler, Gewerkschafter und LINKE die Reform des Arbeitsvertragsrechts
Die Gesetzgebung im Arbeitsvertragsrecht ist konfus und für Beschäftigte kaum zu verstehen. Diesem Zustand soll nun Abhilfe geleistet werden. Ausgangspunkt ist Thüringen.
Die Reform des Arbeitsrechts sowie die Zusammenfassung aller Bestimmungen in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch soll jetzt den Thüringer Landtag beschäftigen. Dies teilte Ina Leukefeld, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Thüringer Linksfraktion, bei einer Fachkonferenz mit Arbeitsrechtlern, Betriebs- und Personalräten und Gewerkschaftern im Landesparlament mit.
Seit mehr als 20 Jahren hätten die Regierenden die Verpflichtung aus dem Einigungsvertrag von 1990 missachtet, das Arbeitsvertragsrecht einheitlich neu zu regeln, erläuterte Leukefeld einen Antrag, mit dem ihre Fraktion die schwarz-rote Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative für ein modernes Arbeitsgesetzbuch auffordern will. Dabei gehe es um die Durchsetzung des Rechts auf menschenwürdige, die Existenz sichernde Arbeit und fairer Arbeitsbedingungen.
Eine Grundlage der Erfurter Konferenz bildete der von dem Arbeitsrechtler Steffen Hultsch (Rosa-Luxemburg-Stiftung) zusammen mit dem Thüringer Bundestagsabgeordneten Jens Petermann (LINKE) Ende 2010 vorgelegte Entwurf für ein einheitliches Gesetz zur Regelung von Mindestbedingungen in Arbeitsverhältnissen. Dieses Papier soll das in weit über 50 Einzelgesetze zersplitterte Arbeitsrecht zusammenfassen.
Da sich Gerichtsurteile im Arbeitsrecht auf zehntausende Einzelentscheidungen bezögen, sei das Recht für Beschäftigte »völlig unüberschaubar«, so Petermann. Leider sei 1996 ein erster Vorstoß des Landes Brandenburg im Bundesrat nicht einmal behandelt worden. Anderseits habe das Arbeitsrecht seit den 1990er Jahren die Ausbeutung und Prekarisierung der Beschäftigten befördert, erklärte Petermann. Zu den Inhalten des Entwurfes gehören ein Verbot von Bagatellkündigungen und Beschäftigtenüberlassung, ein Mindestlohn von zehn Euro brutto sowie eine Regelarbeitszeit von 35 Stunden in der Woche.
Zuspruch finden Hultsch und Petermann beim Arbeitsrechtler Harro Schulze. Der Mensch brauche eine feste rechtliche Grundlage, um im Sinne von Wirtschaftsdemokratie »wieder an Unternehmensentscheidungen beteiligt und handelndes Subjekt zu werden«, so der Anwalt: »Das erfordert eine Überwindung der Rechtszersplitterung.«
»Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch als Regelwerk wäre hilfreich«, sagte auch Thomas Steinhäuser von der IG Metall Suhl-Sonneberg. Dabei komme es auf »Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und Sicherheit an, damit Arbeitnehmer wissen, welche Rechte für sie gelten«. Der Gewerkschafter steht Beschäftigten zur Seite, wenn sie mit einen Wahlvorstand eine Betriebsratswahl einleiten wollen. Die Arbeit wird ihm nicht so schnell ausgehen, denn Südthüringen gehört im Bundesvergleich zu den Regionen mit der geringsten Dichte von Betriebsräten und dem geringsten Einkommensniveau.
Wie schwierig eine Betriebsratsgründung sein kann, zeigt der Fall der Firma Alupress GmbH in Hildburghausen. Die Geschäftsleitung war vor dem Suhler Arbeitsgericht mit einem Eilantrag zum Abbruch der für kommenden Mittwoch anberaumten Betriebsratswahl gescheitert und will die Wahl nun in letzter Minute über das Erfurter Landesarbeitsgericht verhindern. »Obwohl die allermeisten Mitglieder eines Wahlvorstands keine Volljuristen sind, werden ihnen Scharen von Fachanwälten auf den Hals gehetzt, um ein ›Haar in der Suppe‹ zu finden«, so Steinhäuser.
große zusammenkunft bei der fraktion die linke im thüringer landtag zum thema fortschrittlichen arbeitsrechtes
für den 17.01.2012 erging eine einladung der fraktion die linke im thüringer landtag an maßgebliche adressen bundesweit, um im besonderen ein fortschrittliches arbeitsrecht zu diskutieren, damit sich aus einem solchen arbeitsrecht eine perspektive aus linker sicht herauszuarbeiten lasse.
in der einladung lesen wir an entscheidender stelle:
"seit mehr als 20 jahren haben es die regierenden politischen kräfte versäumt, die verpflichtung aus dem einigungsvertrag vom 03.10.1990 zu erfüllen".
wir lesen weiter, dass die fraktion die linke auch deshalb unbedingten handlungsbedarf sehe, weil es bis jetzt nicht gelungen ist, den auftrag der thüringer landesverfassung umzusetzen, wo es im artikel 36 unmissverständlich heißt, dass es ständige aufgabe des freistaates sei, jedem die möglichkeit zu schaffen, seinen lebensunterhalt durch frei gewählte und dauerhafte arbeit zu verdienen.
die fraktion die linke im thüringer landtag hat sich gemeinsam mit der rosa-luxemburg stiftung intensiv damit auseinandergesetzt, wie gut erbrachte arbeit und faire arbeitsbedingungen und mindeststandards auf dem sektor arbeitsmarkt, sowie ein einheitliches arbeitsrecht realsiert werden können. arbeitsverhältnisse, das ist essentiell wichtig hierbei, sind als rechtsverhältnisse eigener art auszugestalten.
der fraktionsvorsitzende des thüringer landtags, bodo ramelow, dessen einladung viele verantwortungsbewusste deligierte folgten, stellte umfassend fest, dass wir es bei der ins fadenkreuz genommenen thematik mit einer aufgabenstellung zu tun haben, welche tatsächlich die gesamte gesellschaft betrifft.
erst vor wenigen tagen, von der breiten öffentlichkeit kaum wahrgenommen, hat der bundesgerichtshof in luxemburg, der wohlbemerkt für ganz europa spricht, sogenannte kettenverträge abgesegnet.
mit dem segen also von ganz oben, wird somit also für viele millionen bürger europaweit künftig unglück zementiert.
man mag sich in seinen phantasien nicht ausrechnen wollen, wieviele junge menschen durch dieses verantwortungslose urteil künftig chancenlos ins offene messer rennen werden.
hier hat wieder einmal, eigentlich auf kinderköpfen herumtretend, eine umverteilung von unten nach oben stattgefunden.
diese vorgehensweise gehört mit nachdruck an den pranger.
jens peterman, mdb und dort zugleich zentrale achse für die erschaffung eines einheitlichen arbeitsrechtes, machte deutlich, dass das recht auf arbeit indirekt im gg verankert ist - wir sind also nicht ohne unterboden, wenn wir einfordern, was die bisherigen regierungen sabotiert haben.
dr hultsch rekapitulierte, dass rechtsprechung frei von willkür sein muss.
"es geht darum, richterrecht nicht ... zu verhindern, sondern transparent und frei von auslegungen...zu machen".
der gesetzliche rahmen in seiner einheitlichkeit muss her!
die kodifizierung eines einheitlichen arbeitsrecht ist somit unverzichtbar.
um dieser unverzichtbarkeit nachdruck zu verleihen, macht die fraktion die linke nägel mit köpfen.
die fraktion die linke im thüringer landtag hat einen konkreten beschluss gefasst:
es möge zur schaffung eines agb-s eine gesetzesinitiative im bundesrat eingebracht werden!
der Fraktion DIE LINKE
im Brandenburgischen Landtag
und
der Rosa-Luxemburg Stiftung
zum Thema:
Vorschläge aus linker Perspektive
zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte
· Dr. Andreas Bernig MdL
Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Fraktion
· Dr. Steffen Hultsch
Leiter des Gesprächskreises
Veranstaltungszeiten
· monatliche Beratungen des Runden Tisches
· wöchentliche Konsultationszeiten
Veranstaltungsort
Norbert-Fiebelkorn-Stiftung
Hessestraße 19, 14469 Potsdam
Teilnehmer des Runden Tisches
· Gewerkschaftsvertreter (DGB Berlin-Brandenburg, Verdi, IG Bau)
· Betriebsräte (Teilnehmer der Betriebsrätekonferenz)
· Richter der Arbeits- und Sozialgerichte
· Mitglieder der Fraktion DIE LINKE, Landtag Brandenburg
Gesprächsthemen
· Recht auf Arbeit – ein Menschenrecht zwischen Hoffnung und Anspruch
· Aktuelle Situation und Arbeitsmarktentwicklung in Brandenburg
· Das Projekt Arbeitsgesetzbuch
· Position der Gewerkschaften zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten und im Kampf um gute Arbeit
· Aktelle Probleme bei der Rechtsanwendung – brauchen wir ein Arbeitsgesetzbuch
· Arbeitsunrecht heute- aktuelle Probleme
· Europäische Herausforderung für Beschäftigungsschutz und einheitliche Mindeststandards
Referenten
· Dr. Bernig MdL
· Dr. Hultsch
· Direktor des Arbeitsgericht (angefragt)
· DGB Landesvorstand (angefragt)
· Fraktionsvorstand DIE LINKE (angefragt)
· Vors. Betriebsrat Klinikum Potsdam
· Geschäftsführer OWUS
· Kreisvorstand DIE LINKE
Potsdam, Potsdam-Mittelmark (angefragt)
Ziel des Runden Tisches
· Erfahrungsaustausch zur Arbeitsrechtsentwicklung
· Herstellung von engen Kooperationsbeziehungen, besonders zu Gewerkschaften
· Konsultationen zu arbeitsrechtlichen Fragen
· Auswertung der Rechtssprechung
· Erarbeitung von konkreten Gesetzgebungsvorschlägen
· Beginn der Arbeiten am Projekt „Lexikon Arbeitsrecht von A – Z“
Materielle Sicherstellung
3.000,00 €
Dr. H. Schneider Berlin, Dezember 2011
„Das Arbeitsrecht in der BRD – ein Arbeitsgesetzbuch für die BRD?
(eine Konferenznachlese)
Es ist ein offenes Geheimnis, das Arbeitsrecht in der BRD ist ein Irrgarten. Eine Vielzahl von Einzelregelungen machen es Beschäftigten schwer den „rechten“ Weg zu finden. Mit einem Rechtsanwalt als Lotsen kann es teuer werden. Ohne gewerkschaftliche Unterstützung, soweit sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können sie kaum ihre rechtlichen Ansprüche wahrnehmen. Selbst Juristen haben Probleme mit den gesetzlichen Regelungen. Aber auch für kleinere Betriebe ist es nur schwer möglich einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten zu bewahren. Um einen Einzelfall zu klären muss man in nahezu 60 Einzelgesetzen nach der entsprechenden Regelung suchen. Darüber hinaus herrscht ein unüberschaubarer Dschungel an Richterrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch, wie für das Zivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch oder für das Handelsrecht gibt es nicht. In der DDR gab es ein Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht war einheitlich und für die Beschäftigten überschaubar und verständlich geregelt.
IM Einigungsvertrag wurde für die BRD im Artikel 30 Abs. 1 die Pflicht festgeschrieben eine Kodifizierung, Vereinheitlichung, des Arbeitsrechts, in der BRD vorzunehmen. Obwohl im Recht der Grundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge müssen eingehalten werden) gilt, ist seit mehr als zwanzig Jahren wenig geschehen. Gewiss, die Kölner Professoren Ulrich Preis und Martin Henssler haben im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung einen Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz erarbeitet. Von einer Vereinheitlichung des Arbeitsrechts kann aber keineswegs gesprochen werden. In seiner Anlage entspricht er voll und ganz der neoliberalen Grundgesinnung des Bertelsmannverlags. Sollte daraus ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz werden, wird eine Verschlechterung der rechtlichen Stellung der Beschäftigten „rechtsstaatlich“ sanktioniert.
Für die weitere Gestaltung der Demokratie in einem für die Menschen so wichtigen Bereich, wie es die Sphäre der Arbeit ist, sind wirkungsvolle Alternativen zu entwickeln und durchzusetzen. Teil dieser Alternativen muss ein sozialorientiertes Arbeitsrecht sein, das die rechtliche Stellung der
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Beschäftigten und ihren Gewerkschaften in den Auseinandersetzungen mit dem Finanzkapitalkapital und seinen politischen Geschäftsführern stärkt. Vor dieser Herausforderung stehen heute alle Ländern der EU.
Die Mitglieder des Gesprächskreises „Arbeitsrecht – Projekt Arbeitsgesetzbuch“ der Rosa-Luxemburg-Stiftung und des „Fördervereins zur Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung, Verein Freie Deutsche Gewerkschaften e.V.“ stellten Ergebnisse ihrer Arbeit auf einer Konferenz zum Thema „Das Arbeitsrecht in der BRD – ein Arbeitsgesetzbuch für die BRD?“ vor. Den Teilnehmern lag der von MdB Jens Petermann, Dr. sc. Steffen Hultsch und Norman Schmidt erarbeitete Entwurf für ein Gesetz zur Regelung der Mindestbedingungen im Arbeitsverhältnis – Arbeitsvertragsgesetz – als Teil eines Gesamtprojekts „Arbeitsgesetzbuch“ vor.
In seinem Referat zur Eröffnung der Konferenz hob Dr. sc. Hultsch die Notwendigkeit der Kodifikation des Arbeitsrechts in der BRD hervor. Er begründete das Erfordernis ein einheitliches Arbeitsrecht in der BRD durchzusetzen und hob hervor, dass diese Forderung keineswegs neu ist. Bereits nach Einführung des BGB 1896, wurden Stimmen in der Arbeiterbewegung laut, die ein einheitliches Arbeitsrecht forderten. Das Stines-Legien-Abkommen, im November 1918 orientierte auf eine Weiterentwicklung der Arbeitsverfassung mit dem Ziel, die sich aus dem Rätesystem ergebende Gefahr einer sozialistischen Republik abzuwenden Nach 1945 versuchten die Gewerkschaften sich mit ihrer Konzeption der Wirtschaftsdemokratie, und damit für mehr Rechtssicherheit durchzusetzen. Auch im Godesberger Grundsatzprogramm wurden dazu gute Vorsätze formuliert. Allerdings, sie blieben leere Versprechungen. Ihre Vorstellungen konnten nicht durchgesetzt werden. Den Monopolen und ihren Bonner Staat gelang es dieses zu verhindern. Dennoch konnten einige zaghafte Verbesserungen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht erreicht werden. Heute, so muss festgestellt, werden ist das Arbeitsrecht nicht mehr überschaubar. Richterrecht und Einzelentscheidungen dominieren. Ein Beispiel: die berühmt gewordene Bagatellkündigung „Emely“, einer Kassiererin des Discounters Lidl.
Im Referat und in der Diskussion wurde hervorgehoben, für die Gestaltung eines sozialen Arbeitsrechts sind Mindeststandards zum Schutz der Beschäftigten unabdingbar, sie müssen formuliert und bei der Erarbeitung eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientiertem Arbeitsrechtssystem berücksichtigt werden müssen. Die Konferenzteilnehmer waren sich aber auch darin einig, das Arbeitsrecht darf kein Schuldrecht sein, es ist aus dem Zivilrecht zu lösen und zu einem sozialorientierten selbständigen Rechtsgebiet, zu entwickeln. Grundlage und ein wesentlicher Ausgangspunkt muss dabei sein,
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und das schon beim Abschluss eines Arbeitsvertrags, es handelt sich immer um gleichberechtigte Partner, den Beschäftigten und den Unternehmer. In dem vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Regelung der Mindestanforderungen im Arbeitsverhältnis fand dieses Prinzip seine Beachtung. Weitere Überlegungen dazu wurden im Referat und in der Diskussion genannt.
Ein Arbeitsvertragsgesetz, auch ein in sich geschlossenes Arbeitsgesetzbuch (wie auch immer das einheitliche Arbeitsrechtsystem genannt werden kann), das Arbeitsrecht überhaupt, darin waren sich Konferenzteilnehmer einig, darf kein Schuldrecht sein. Es muss aus dem Zivilrecht gelöst und zu einem sozialorientierten selbständigen Rechtsgebiet entwickelt werden.
Aktuell gilt es wichtige Mindestanforderungen zu erfüllen. Dazu gehören
· Leiharbeit ist grundsätzlich nicht erlaubt,
· dubiose Praktikantenverträge sind unzulässig,
· das Gesetz muss generell dubiose Arbeitsverträge verbieten,
· die 35 Stundenwoche ist notwendig, möglich und gesetzlich festzuschreiben,
· ein Mindestlohn von 10,00 € ist zu garantieren,
· das Gesetz gestattet den politischen Streik und
· verbietet den Einsatz von Streikbrechern und die Aussperrung.
Für die Erarbeitung eines Arbeitsgesetzbuches ist eine breite Öffentlichkeit notwendig. Unerlässlich ist das dabei eine enge Zusammenwirken mit den Gewerkschaften. Im Interesse der Beschäftigten müssen sie für solch ein Projekt gewonnen und einbezogen werden. Leider so wurde wiederholt in der Diskussion festgestellt üben sie sich gegenwärtig in Zurückhaltung.
In dem lebhaften Meinungsaustausch verwies H. Driebe darauf, dass das Arbeitsrecht in der BRD die Gefahr einer größeren Armut in sich birgt. Die Uraschen dafür sind vielfältig. So sind nur 50 % der Beschäftigten in Betrieben mit einem Betriebsrat tätig und können von ihm vertreten werden. Die Mitbestimmungsrechte sind eingeschränkt. Leiharbeiter haben z. B. keine Mitbestimmungsrechte. Unter dem Druck des harten internationalen Konkurrenzkampfes und der permanenten Drohung mit der Gefahr der Arbeitslosigkeit fordern Manager eine flexiblere Auslegung der Tarifverträge und eine Aufweichung des Kündungsschutzes. Wiederholt wurde darauf verwiesen, dass die Kraft der Gewerkschaften heute ungenügend entwickelt ist, obwohl es erforderlich ist für die Wahrung der Rechte der Beschäftigten und ihrer Erweiterung zu kämpfen, wenn nötig mit Streik. Allerdings ist festzustellen, die BRD weist im europäischen Rahmen die wenigsten Streiktage
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aus. Damit verfügen heute die Beschäftigen in der BRD über wenig Streikerfahrungen.
In den vergangen Jahren haben sich in dem gesellschaftlichen Arbeitsprozess qualitative Veränderung vollzogen. Heute nimmt z.B. die Informationstechnologie eine beherrschende Stellung ein. Die Globalisierung dominiert die Wirtschaft. Deshalb wurde in der Diskussion die Frage aufgeworfen, ob das Betriebsverfassungsgesetz noch den modernen Ansprüchen an die Arbeitswelt genügt. Zumindest müssen diese in einem kollektiven Arbeitsrecht berücksichtigt werden. Damit wurde ein Anspruch an die künftige Arbeit des Arbeitskreises Arbeitsrecht-Projekt Arbeitsgesetzbuch der RLS formuliert.
In seinem viel beachteten Beitrag verwies Hans Modrow darauf, dass der Einigungsvertrag ein Vertrag zwischen zwei Staaten ist. Die in ihm aufgeführten Vereinbarungen sind auch heute noch bindend, auch für Erarbeitung eines an den Interessen der Beschäftigten orientierten Arbeitsrechts. Also müssen sie auch von den Gewerkschaften, soweit es ihrer Interessenvertretung erfordert, eingeklagt werden. So kämpfen sie zu Recht für die Einhaltung gewerkschaftlicher Grundrechte, insbesondere für das Recht auf Arbeit und fordern auch das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Allerdings, auf den Osten Deutschlands bezogen haben sie immer noch ein Problem, denn diesbezüglich herrscht auch bei ihnen noch eine gewisse Stille. Es wird also deutlich die Einheit ist noch nicht vollzogen. Ein Blick zurück in die neuere Geschichte des Ringens um Demokratie zeigt auch, nach dem Potsdamer Abkommen entstanden die Länderverfassungen und 1949 das Grundgesetz der BRD. Heute hat das GG aufgrund der vielfältigen Änderungen nahezu den doppelten Umfang. Aber es wird deutlich, die sozialen Grundrechte wurden ausgehöhlt. Der Art. 146 des GG bestimmt, nach der Wiedervereinigung ist eine Verfassung für die BRD zu verabschieden. Der Artikel ist bis heute nicht erfüllt. Eine neue Verfassung soll nach dem Willen der Herrschenden vor allem die Vormacht Deutschlands in Europa sichern und ist damit auf die Verteidigung der ökonomischen Interessen der Herrschenden gerichtet. Das Ringen um ein soziales Arbeitsrecht ist daher mit dem Kampf gegen die Interessen des Finanzkapitals eng zu verbinden
In seinem Beitrag verwies M. Reimann auf die objektive Veränderung in der Arbeitswelt hin. Sie werden vor allem bestimmt durch den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und der Globalisierung der Wirtschaft. Damit werden auch sozialen Grundwerte auf vielfältige Art und Weise beeinflusst. So weisen die 27 Staaten der EU unterschiedliche arbeitsrechtliche Regelungen auf. Für die
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Gestaltung eines internationalen, sozial orientierten Arbeitsrechts ist die Frage zu beantworten, welche Mindeststandards müssen unter Beachtung der nationalen Regelungen in einem Arbeitsrecht der EU eine Rolle spielen. Für die Gegenwart und für die Zukunft sollten deshalb solche allgemein gültigen Forderungen für die Beachtung finden, wie, das Rechts auf Arbeit, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie von Minderheiten, Arbeitszeitregelungen, Tarifrecht, Mindestlohn, Mutterschutz, Arbeitsschutz, die Dauer der Lebensarbeitszeit, Altersarbeitszeit, Qualifikation vor Kündigung, Bildung ( die der schnellen Entwicklung von Wissenschaft und Technik, vor allem der Informationstechnik entspricht ), Gleichstellung der Abschlüsse um nur einige zu nennen. Somit besteht natürlich auch das dringende Erfordernis den Lissabonner Vertrag durch soziale Rechtsklauseln zu ergänzen
In den weiteren Diskussionen wurde von J. Müller hervorgehoben, dass die Erfahrung bei der Erarbeitung eines Arbeitsgesetzbuches in der DDR nicht missachtet werden sollten. So waren die Gewerkschaften an seiner Erarbeitung unmittelbar beteiligt. Vor allem organisierten sie eine breite Diskussion unter den Beschäftigten. Das war die Garantie für ein verständliches und für die Beschäftigten übersichtliches Regelwerk. Jeder konnten sich ohne Rechtsanwalt arbeitsrechtlich orientieren. Es verwundert daher, wenn sich heute die Gewerkschaften bei der Verteidigung des Arbeitsrechts und seiner notwendigen Kodifizierung Zurückhaltung auferlegen. Gewiss, sie haben heute an Einfluss verloren. Aber es sollten keine Zweifel darüber aufkommen, dass sie eine hohe Verantwortung für die Gestaltung eines sozialen Arbeitsrechts in der BRD tragen
Immer wieder wurde in der Diskussion diese hohe Verantwortung der Gewerkschaften für die Gestaltung eines sozialen Arbeitsrechts in der BRD betont. Zugleich wurde damit auch die Notwendigkeit unterstrichen, dass der Gesetzentwurf zur Regelung der Mindestbedingungen im Arbeitsverhältnis einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden muss. Kollegin Zeidler wies anhand ihrer politischen Erfahrungen nach, dass dafür ein großes Interesse besteht. Es wurde der Vorschlag unterbreitet ein Referentenkollegium zu formen, das in der Lage ist das Erfordernis und den Inhalt eins sozialen Arbeitsrechts erläutern.

mit dem selbstverständnis gutes recht auf gute arbeit einzufordern fand sich am donnerstag 01.12.2010 in berlin in den gebäuden der verdizentrale eine konferenz ein, die genau das proklamierte.
unterschiedlichste vertreter aus politik und wirtschaft machten deutlich, dass endlich umgesetzt werden müsse, was die regierung sich selbst ins stammbuch geschrieben hat: regelungen zur vereinheitlichung des arbeitsrechts.
einer der redner war der ehemalige ddr-ministerpräsident dr. hans modrow, der eine bemerkenswerte rede hielt, die den bei der konferenz angesagten inhalten einen unerwartet neuen schub verlieh.
modrow leuchtete das verfassungsmäßige umfeld aus, in dem sich heutiges recht und natürlich auch arbeitsrecht realisiert.
der ex-ministerpräsident erinnerte an die damaligen 2+4-gespräche, welche wesentliche grundlage der heutigen verfassungsrealität sind.
modrow machte vor allem noch einmal in aller eindringlichkeit deutlich, dass der charakter unseres grundgesetzes lediglich provisorisch ist und keine abschließende verfassung darstellt.
der hier maßgebliche artikel 146 gg hat zum inhalt, dass unser gg seine gültigkeit an jenem tage verliere, an dem eine verfassung in kraft tritt, die vom deutschen volk in freier enscheidung beschlossen wurde.
der springende punkt hierbei ist natürlich, in wie weit sich daraus möglichkeiten ableiten lassen, auf bestimmte felder des rechtes einwirken zu können - so auf das hier zur disposition stehende marode arbeitsrecht.
können rechte eingefordert werden? "ist die möglichkeit des klagenden rechts gegeben"? hier gilt es genauestens zu prüfen!
"welche verbündete brauchen wir, um mit dieser problematik umgehen zu können?", so modrow.
wenn wir auf dem wege, ein brauchbares und vor allem auch einheitliches arbeitsrecht installieren zu wollen, erfolgreich sein wollen, dann wird es in jeder hinsicht nötig sein, alles nur denkbare ins nähere kalkül zu ziehen, was mit der genannten thematik zu tun hat - nichts darf außer acht gelassen werden und alle maßgeblichen felder müssen abgedeckt sein.
die konferenz hat deutlich gezeigt, dass auch weiterhin die kräfte nicht erlahmen dürfen, wenn wir im prozess der erschaffung eines einheitlichen arbeitsrechts fortschritte erzielen wollen.
wir, die agb-ag, danken allen, die an der konferenz teilgenommen haben und den kampf für mehr gerechtigkeit fortsetzen.
Betriebsräte begrüßen Initiative für ein soziales Arbeitsrecht
08.04.11
Landtag Potsdam:
Auf Einladung der Fraktion DIE LINKE. im Landtag Brandenburg, des Gesprächskreises Arbeitsrecht der Rosa Luxemburg Stiftung und der Landesarbeitsgemeinschaften Arbeitsgesetzbuch und Betrieb und Gewerkschaften führten am 08.04. 2011 mehr als 30 Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten – damit in Vertretung von mehr als 80000 Beschäftigten – eine Problemdiskussion und einen Erfahrungsaustausch zur gegenwärtigen Praxis der Mitbestimmung durch und erarbeiteten Schlussfolgerungen für deren Ausbau und Fortentwicklung.
Die äußerst angeregt geführte Diskussion befasste sich vor allem mit dem vorgestellten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Mindestbedingungen im Arbeitsverhältnis, mit dem Ausbau der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Betriebs- und Personalräte, der Erarbeitung des Rechts auf politischen Streik.
Übereinstimmend äußerten die Vorsitzenden der Betriebs- und Personalräte den Wunsch auf kontinuierliche Fortsetzung dieser Diskussionsrunden und die ausdrückliche Unterstützung, auch durch persönliche Mitarbeit, der Initiativen zur Herausbildung eines sozialen Arbeitsrechts.
Das Grundanliegen einer einheitlichen Kodifikation des Arbeitsrechts in Gestalt eines Arbeitsgesetzbuches wurde von allen Teilnehmern nachhaltig begrüßt. Diese Podiumsdiskussionen sollen der Beginn einer umfassenden gesellschaftlichen Diskussion sein, die hoffentlich bald zur Verabschiedung eines Arbeitsvertragsgesetzes aus linker Perspektive führen kann.
AGB-Arbeitsgruppe zu Besuch beim EP in Brüssel
Auf Einladung der EP-Abgeordneten Gabi Zimmer, Thomas Händel und Helmut Scholz besuchten 10 Mitglieder der Arbeitsgruppe „Arbeitsgesetzbuch“ unter Leitung von Dr. Steffen Hultsch das Europäische Parlament an seinem Sitz in Brüssel, um einerseits die Abgeordneten über den Stand der Arbeiten am AGB zu informieren. Andererseits interessierten wir uns für die Sicht der linken EP-Abgeordneten z.B. auf ein kodifiziertes einheitliches Arbeitsgesetzbuch der oder vielleicht nur innerhalb der EU. Der Unterschied bestände darin, dass arbeitsrechtliche Vorstellungen der EU über Verordnungen, die unmittelbar Geltung in jedem der einzelnen Mitgliedstaaten erlangen würden, umgesetzt werden. Der Weg über den Erlaß sogenannter Richtlinien der EU würde es den Mitgliedstaaten überlassen, die entsprechenden arbeitsrechtlichen Vorgaben der EU innerhalb eines bestimmten Zeitraumes per Gesetzgebungsverfahren selbst in ihr nationales Recht zu übernehmen. Dabei dürfen die Mindest-Vorgaben der EU auf nationaler Ebene zwar überschritten, jedoch keinesfalls unterschritten werden. Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig darüber, dass es im europäischen Rahmen zunächst vor allem um die Definition von arbeitsrechtlichen Mindeststandards gehen sollte, wozu von der AG-AGB ja schon einige Vorleistungen u.a. mit der internationalen Konferenz in Kolberg im letzten Jahr erbracht worden seien.
Im Mittelpunkt des Gesprächs stand sodann die Diskussion des ersten – noch unvollständigen - Entwurfs der RLS-Studie 5 „Ein einheitliches Arbeitsrecht in der Europäischen Union“, für die als Autor Michael Reimann verantwortlich zeichnet. Er stellte an Hand von sechs Thesen die Ergebnisse seiner Ausarbeitung zur Diskussion. Rechtsfragen sind natürlich immer auch Machtfragen (Thomas Händel), was gerade auch für das Arbeitsrecht gilt, um so mehr, als hier unmittelbar in das Ausbeutungsverhältnis von Kapital und Arbeit eingegriffen werde. Zudem können Auswirkungen europäischer Regelungen auf das international verbindliche Völkerrecht nicht ausgeschlossen werden, zumal wenn es gelänge, die Justiziabilität eines völkerrechtlichen Begriffs von „Arbeit“ nachzuweisen, meinte M. Reimann. Schließlich müsse man den Focus auch auf die verstärkte Herausbildung neuer Beschäftigungsformen als Ausdruck eines veränderten Begriffs von Erwerbsarbeit richten und entsprechende arbeitsrechtliche Vorkehrungen treffen, damit ein zeitgemäßes AGB seinem Anspruch gerecht wird, für einen längeren Zeitraum als z.B.eine Legislaturperiode Geltung für sich beanspruchen zu können. Hierzu wolle er jedoch noch ergänzende Überlegungen anstellen, die dann sicherlich auch für die Abgrenzung der vom AGB betroffenen Bevölkerungsgruppen relevant wären.
In der anschließenden Diskussion wies Helmut Scholz darauf hin, dass die EU bislang vorrangig als Wirtschaftsunion, nicht etwa als Sozialunion verstanden wird. Dementsprechend kämen soziale Belange und folglich auch arbeitsrechtlich relevante Regelungen nur insofern in Betracht, als sie den übergeordnenten Zielen eines möglichst reibunglosen Funktionierens des wirtschaftlichen Austauschs zwischen den Mitgliedstaaten dienten.
Das Arbeitsrecht sei grundsätzlich ein kollektiver Schutzraum für alle, die ihn auch tatsächlich brauchen, nicht etwa für diejenigen, die ihre Arbeitskraft so gut verkaufen können, dass sie einen solchen Schutzraum gar nicht erst benötigen, meinte Thomas Händel, der zugleich darauf aufmerksam machte, dass dort, wo es (noch) keine expliziten EU-Regelungen gibt, die EU nach dem Prinzip der „politischen Koordinierung“ arbeite, ein Abstimmungsverfahren, das z.B bei der Vorlage des „Grünbuch Rente“ der EU-Kommission zum Zuge kam. So könne die EU auch heute schon auf Gebieten massiv Politik betreiben, auf denen sie eigentlich keine Kompetenzen habe. Angesichts der Finanzmarktkrise, in die sich die Eurokrise einbettet, bestehe zudem die Gefahr, dass sich der arbeitsrechtliche Status-Quo innerhalb der EU eher weiter verschlechtert, wenn z.B. das „Best-Practice-Principle“ auch auf diesem Gebiet zum Zuge kommt und der Wettlauf um die – aus linker Sicht – schlechtesten Arbeitsbedingungen weiteren Auftrieb erhält.
Karola Boger, Parlamentarische Assistentin von MEP Thomas Händel, und Dr. Norbert Hagemann, Büroleiter von MEP Helmut Scholz, machten noch einmal deutlich, dass es zwischen den einzelnen Mitgliedstaten sehr große Unterschiede gäbe im Verständnis vermeintlich eindeutiger Begriffe wie Arbeitnehmer/Arbeitgeber, Tarife, Tarifvertragsparteien, Inhalte und Formvorschriften von Arbeitsverträgen etc. Man wolle versuchen, hierzu vom wissenschaftlichen Parlamentsdienst des EP eine Synopse solcher Begrifflichkeiten erstellen zu lassen, die dann auch unserer Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellt werden könnte.
Als Vertreterin des Brüsseler Büros der Rosa Luxemburg Stiftung bot auch Frau Anna Striethorst ihre weitere Unterstützung z.B. bei der Kontaktanbahnung zum Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel sowie zu den RLS-Büros in den Mitgliedstaaten an und erklärte sich auch bereit, bei rechtzeitiger Vorankündigung ähnliche Arbeitsbesuche unserer AG in Brüssel auch in Zukunft finanziell zu unterstützen.
Alles in allem war dieser Tag wohl für beide Seiten ein erfolgreicher – allerdings für uns auch sehr langer - Arbeitstag, der uns im Rückblick noch einmal deutlich machte, dass die europäische Dimension eines fortschrittlichen AGB weit über die nationalen Grenzen der Bundesrepublik hinaus strahlen wird, beinahe egal, ob es irgendwann zu einer formellen Kodifizierung eines einheitlichen AGB auf EU-Ebene kommt oder nicht.
Georg C. Goy,
Brieselang,
im April 2011
Projekt AGB im EU-Parlament
Ein erster Meinungsaustausch zu gemeinsamen Herangehen bei der Lösung von Fragen des Arbeitsrechts fand am 17. März 2011 in Brüssel zwischen den Europaabgeordneten der Partei DIE LINKE Helmut Scholz sowie Thomas Händel und Mitgliedern des Gesprächskreises "Arbeit und Arbeitsrecht/Arbeit und ihre nationalen und europäischen Rahmenbedingungen/Projekt Arbeitsgesetzbuch der Rosa-Luxemburg-Stiftung" unter Leitung von Dr. Steffen Hultsch und der Vertreterin der Stiftung vor Ort statt.
Schwerpunkt der Beratung waren auch die Veränderungen der Erwerbsarbeit in Europa, die unter stärkeren Konzentrationsprozessen zur Entstehung neuer Beschäftigungsformen führen und sich schließlich in neuen nationalen und europäischen Arbeitsrechtsregelungen niederschlagen müssen.
Die Gesprächspartner kamen überein, den konstruktiven Gedankenaustausch und die Zusammenarbeit fortzusetzen.
Jürgend Müller
Das Problem!
Wer in Deutschland ein Problem im Bereich des Arbeitsrechts hat, der hat gleich zwei Probleme auf einmal; denn in Deutschland, wie auch in den allermeisten anderen europäischen Ländern gleichermaßen, gibt es kein einheitliches in Gesetzesform gegossenes Arbeitsrecht.
Es fehlt eine sogenannte Kodifizierung eines einheitlichen Arbeitsrechts.
In Deutschland fiel vor zwei Jahrzehnten der Eiserne Vorhang und mit ihm die Mauer.
An die Stelle dessen trat ein Deutscher Einheitsvertrag, in dem die Regierenden sich selbst das Erarbeiten eines einheitlichen Arbeitsrechts verordnet hatten.
Was ist seit dem geschehen?
NICHTS!
Keiner hat Schularbeiten gemacht.
Wer in Deutschlland ein Problem im Bereich des Abreitsrechts hat, der hat es somit am Ende mit überforderten Richtern zu tun, die sich ihr Recht aus einem Sammelsurium von Rechtsprechungsurteilen zusammensuchen müssen und sich oft genötigt sehen auf Präzedenzfälle zurückzugreifen zu müssen.
Da ist weit und breit kein Richter in diesem rechtsleeren raum, der das Recht aus dem buch sprechen und lehren könnte.
Rechtsprechen auf diesem Gebiete ist also Kunst und Zauberei – also fast Beliebigkeit.
Hier bedarf es dringend der Abhilfe.
Unter dem Dach der ROSALUX und unter Federführung von Dr. Steffen Hultsch (im Bundestag ehemals Nachfolger von Bisky, Linkspartei) findet seit geraumer Zeit eine Aufarbeitung dieses Problems statt.
Deutschlandweit wird nun eine Aufarbeitung des Arbeitsrechts angeschoben.
Die Fäden in die Landtage und in den Bundestag sind geknüpft und die Gesprächspartner sind gefunden.
Die Gewerkschaften sind mit einbezogen.
Brüssel wurde vorort informiert, sodass auch dort das tatsächlich eu-weite Problem erkannt und parallel zu den nationalen Vorgängen europaweit in Übereinklang gebracht werden kann.
Der Impuls zur Realisierung eines einheitlichen Arbeitsrechts ist somit gegeben.
Lasset uns einheitlich voranschreiten!!!
Donald Gärtner
Podiumsdiskussion zum Entwurf eines
Gesetzes zur Regelung der Mindestbedingungen im Arbeitsverhältnis im Potsdamer
Landtag
Rosa Luxemburg Stiftung
Gesprächskreis Arbeitsrecht
Arbeit und ihre nationalen und
europäischen Rahmenbedingungen
Projekt Arbeitsgesetzbuch
Potsdam, den 06.01.2011
Podiumsdiskussion zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Mindestbedingungen
im Arbeitsverhältnis im Potsdamer Landtag
Auf Initiative des Gesprächskreises Arbeitsrecht / Arbeit und ihre nationalen
und europäischen Rahmenbedingungen / Projekt Arbeitsgesetzbuch lud die
Rosa-Luxemburg-Stiftung und die Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg am
13.12.2010 zu einer Podiumsdiskussion des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung
der Mindestbedingungen im Arbeitsverhältnis ein.
Vor namhaften Vertretern aus Politik, Justiz, Gewerkschaften und der
Rosa-Luxemburg-Stiftung begrüßten in ihren einleitenden Bemerkungen
Heinz Vietze (Vorsitzender des Vorstandes der Rosa-Luxemburg-Stiftung) und
Stefan Ludwig (Stellvertretender Vorsitzender der Landtagsfraktion DIE LINKE)
das Grundanliegen einer einheitlichen Kodifikation der für das
Individualarbeitsrecht maßgeblichen Regelungen.
Zentrales Thema war die Frage, ob nach 20 Jahren Deutscher Einheit nicht endlich
die Verpflichtung aus dem Einigungsvertrag, das Arbeitsvertragsrecht möglichst
einheitlich neu zu kodifizieren, umzusetzen ist und wie eine mögliche Umsetzung
aussehen könnte.
Wesentlicher Gegenstand der durchaus auch kontrovers geführten Diskussion war
der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Mindestbedingungen im
Arbeitsverhältnis.
Die Autoren des Entwurfs Jens Petermann, MdB und Dr. Steffen Hultsch erörterten
in ihren Diskussionsbeiträgen das Erfordernis endlich auch für die
Bundesrepublik eine einheitliche Kodifizierung der in einer Vielzahl von
Gesetzen zersplitterten arbeitsrechtlichen Regelungen zu erzielen und damit
einen für alle handhabbaren Gesetzestext vorzulegen.
In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass die Regelung der
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis in einem Arbeitsvertragsgesetz
naturgemäß nur einen Teil der Gesamtkodifikation des Arbeitsrechts beinhaltet.
In einer geschlossenen Kodifikation des Arbeitsrechts müssen Regelungen zu den
Grundrechten so unter anderem auch zum Recht auf politischen Streik, Regelungen
zu den Rechtsquellen, den Geltungsbereich wie auch die Rechtsbeziehungen
zwischen Unternehmen und Beschäftigten, zwischen Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden usw. enthalten sein.
In der umfassenden und intensiven Diskussion , so unter anderem an der von dem
Landtagsabgeordneten Dr. Bernig dargestellten Arbeitsmarktentwicklung in
Brandenburg wie auch in den durchaus kritischen und von Vorbehalt getragenen
Beiträgen der Leiter der Rechtsabteilung des DGB Bundesvorstandes, Helga
Nielebock und Dieter Hummel, Vorsitzender der VDJ (Vereinigung demokratischer
Juristinnen und Juristen e.V.) wurde jedoch übereinstimmend deutlich, dass ein
soziales Arbeitsrecht in erster Linie Arbeitnehmerschutzrecht sein muss, dass
auf den Leitprinzipien der Solidarität, Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit
aufbaut.
In der Diskussion wurde von mehreren Rednern auch immer wieder darauf verwiesen,
dass sich aus der mehr als hundertjährigen Geschichte der gescheiterten Versuche
der Kodifikation des Arbeitsrecht sowie der Verpflichtung aus dem
Einigungsvertrag die Notwendigkeit der Schaffung eines modernen Arbeitsrechts
ergibt.
Nach den in Thüringen und Brandenburg geführten Podiumsdiskussionen des
Gesetzesentwurfes sollen ähnliche Veranstaltungen mit Unterstützung der
Rosa-Luxemburg-Stiftung auch in anderen Bundesländern erfolgen.
Dr. Steffen Hultsch
Koordinator